Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Augustfehn II, nordwestlich Uplengener Straße, sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 – Augustfehn II, nordwestlich Uplengener Straße .

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 22.09.2020 beigefügten Kartenausschnitt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


Die Verwaltung stellt das Areal nordwestlich der Uplengener Straße vor. Die Gemeinde Apen plant die gewerbliche Nutzung der Flächen zur Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebietes „Wirtschaftsbogens an der A 28“. Um dieses Vorhaben umzusetzen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet notwendig.

Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass die Fläche östlich der Uplengener Straße bereits ziemlich belegt ist und es kaum Möglichkeiten der Weiterentwicklung gibt. Auf die Frage wie groß das Gebiet ist, gibt die Verwaltung an, dass diese Information dem Protokoll angehängt wird.

 

Anmerkung der Verwaltung: Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 17 ha