FBL Reinders berichtet, dass im September die 3. Dienstanweisung unter Corona-Bedingungen zum Teildienstbetrieb ergangen ist. Die Jugendfeuerwehr darf unter den bestehenden Corona-Bedingungen den Teildienst wieder aufnehmen. Die Altersabteilung dagegen soll den Betrieb weiterhin ruhen lassen. Dies hat der Kreisbrandmeister nach Rücksprache am 02.10.2020 ebenfalls erklärt.

 

Weiter fand am 10.09.2020 der bundesweite Warntag statt. Künftig soll dieser jeden zweiten Donnerstag im September erfolgen. Im Gemeindegebiet haben drei Sirenen an diesem Tag nicht funktioniert. Dieses lag daran, dass diese Sirenen über eine AMS-Sirenensteuerung verfügen und auf der falschen Frequenz liefen.

 

Des Weiteren wurde ein neues Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS) bereits Ende Juli in Apen stationiert. Eine offizielle Übergabeveranstaltung mit dem Innenminister musste Corona bedingt ausfallen. Derzeit wird diese Veranstaltung in einem kleinen Rahmen vorbereitet. Das alte Fahrzeug wurde abgerüstet und zum Bauhof verbracht und wird über eine Zollaktion versteigert.

 

Die „Küche Apen“ hat seit Anfang September eine neue Spülmaschine, welche bereits erfolgreich im Einsatz gewesen ist.

 

Bezüglich der Anschaffung eines Löschbrunnens für Nordloh/ Tange, Lange Straße, werden derzeit Angebote eingeholt.

 

Ferner wird über einen Verteilerschlüssel bei Anschaffungen auf Kreisebene derzeit abgestimmt.

 

Auf der letzten Feuerwehrgeräteschau wurde der Umbau des Einsatzleitwagens der Einheit Apen angesprochen. Hier finden bereits Gespräche statt, um eine Lösung auf Kreisebene zu erwirken, so dass dies in künftigen Beratungen aufgenommen werden kann.

 

AM Schmidt fragt an, auf welcher rechtlichen Grundlage sich der Kreisbrandmeister beruht und inwieweit dieser als Aufsichtseinrichtung der Gemeinde solche Vorschriften machen darf.

 

BM Huber erklärt, dass es sich dabei um die aktuelle Handhabung des Kreisbrandmeisters handelt. Es wird sich dabei sicherlich um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Feuerwehrdienstes und zum Schutz der Alterskameraden handeln. Gerne wird die Verwaltung dies beim Kreisbrandmeister nachfragen.

 

GemBM Bollen erläutert, dass im allgemeinen Dienstbetrieb Alterskameraden herangezogen werden können, davon aber während der Corona-Pandemie abgesehen werden soll. Im Kreiskommando wurde insbesondere die Schutzbedürftigkeit der älteren Kameradinnen und Kameraden besprochen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister am 12.10.2020 soll der Betrieb der Alterskameraden bis auf weiteres ruhen. Im gesamten Ammerland finden zum Schutz der Risikogruppe keine offiziellen treffen in Feuerwehrhäusern statt.