Sitzung: 05.10.2020 Feuerwehrausschuss
FBL Reinders berichtet, dass im September die 3.
Dienstanweisung unter Corona-Bedingungen zum Teildienstbetrieb ergangen ist.
Die Jugendfeuerwehr darf unter den bestehenden Corona-Bedingungen den
Teildienst wieder aufnehmen. Die Altersabteilung dagegen soll den Betrieb
weiterhin ruhen lassen. Dies hat der Kreisbrandmeister nach Rücksprache am
02.10.2020 ebenfalls erklärt.
Weiter fand am 10.09.2020 der bundesweite Warntag statt. Künftig
soll dieser jeden zweiten Donnerstag im September erfolgen. Im Gemeindegebiet
haben drei Sirenen an diesem Tag nicht funktioniert. Dieses lag daran, dass
diese Sirenen über eine AMS-Sirenensteuerung verfügen und auf der falschen
Frequenz liefen.
Des Weiteren wurde ein neues Löschgruppenfahrzeug
Katastrophenschutz (LF-KatS) bereits Ende Juli in Apen stationiert. Eine
offizielle Übergabeveranstaltung mit dem Innenminister musste Corona bedingt
ausfallen. Derzeit wird diese Veranstaltung in einem kleinen Rahmen
vorbereitet. Das alte Fahrzeug wurde abgerüstet und zum Bauhof verbracht und
wird über eine Zollaktion versteigert.
Die „Küche Apen“ hat seit Anfang September eine neue
Spülmaschine, welche bereits erfolgreich im Einsatz gewesen ist.
Bezüglich der Anschaffung eines Löschbrunnens für Nordloh/
Tange, Lange Straße, werden derzeit Angebote eingeholt.
Ferner wird über einen Verteilerschlüssel bei Anschaffungen
auf Kreisebene derzeit abgestimmt.
Auf der letzten Feuerwehrgeräteschau wurde der Umbau des
Einsatzleitwagens der Einheit Apen angesprochen. Hier finden bereits Gespräche
statt, um eine Lösung auf Kreisebene zu erwirken, so dass dies in künftigen
Beratungen aufgenommen werden kann.
AM Schmidt fragt an, auf welcher rechtlichen Grundlage sich der
Kreisbrandmeister beruht und inwieweit dieser als Aufsichtseinrichtung der
Gemeinde solche Vorschriften machen darf.
BM Huber erklärt, dass es sich dabei um die aktuelle
Handhabung des Kreisbrandmeisters handelt. Es wird sich dabei sicherlich um
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Feuerwehrdienstes und zum Schutz der
Alterskameraden handeln. Gerne wird die Verwaltung dies beim Kreisbrandmeister
nachfragen.
GemBM Bollen erläutert, dass im allgemeinen Dienstbetrieb
Alterskameraden herangezogen werden können, davon aber während der
Corona-Pandemie abgesehen werden soll. Im Kreiskommando wurde insbesondere die
Schutzbedürftigkeit der älteren Kameradinnen und Kameraden besprochen.
Anmerkung
der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandmeister am 12.10.2020 soll der Betrieb der Alterskameraden bis auf weiteres ruhen. Im gesamten Ammerland finden zum Schutz der Risikogruppe keine offiziellen treffen in Feuerwehrhäusern statt.