Sitzung: 26.10.2020 Sozialausschuss
Die
Leiterin des Fachbereiches Arbeit und Soziales, Frau Meike de Freese, berichtet
dem Ausschuss über die Wunschbaumaktion, die aktuelle Verteilerquote im Asyl,
den aktuellen Sachstand zur Facharztversorgung in der Gemeinde Apen, sowie über
die, durch die Covid-19 Pandemie bedingten, Änderungen im SGB II/SGB XII.
Weihnachtswunschbaum
2020:
Die durch die
ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde
Apen seit 2013 durchgeführte Weihnachtswunschbaumaktion fällt dieses Jahr
aufgrund der aktuellen Situation aus.
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Facharztversorgung
in der Gemeinde Apen:
Die Kassenärztliche
Vereinigung wurde im Februar 2020 angeschrieben, mit der Fragestellung, ob es
freie Kassenstellen im Bereich der Gemeinde Apen gibt und ob in absehbarer Zeit
der halbe Kassensitz von Herrn Dr. Rüter aufgestockt werden kann. Über das
Ergebnis der Anfrage wurde im Verwaltungsausschuss im April berichtet.
Mit Datum vom
08.06.2020 wurde die Kassenärztliche Vereinigung erneut angeschrieben, mit der
Bitte um Auskunft über das Ergebnis der ausgeschriebenen Facharztsitze zu
erhalten.
Folgende Sitze wurden
wegen fehlender Bewerbungen nicht vergeben:
Kinderärzte: 0,5
Sitze
Psychiater: 0,5
Sitze
Ärztliche
Psychotherapeuten: 0,5 Sitze
Psychosomatische
Medizin und Psychotherapie: 0,5 Sitze
Folglich wurde ein
Augenarztsitz vergeben. Somit hat sich kein Facharzt für den Standort Apen
beworben.
Aktuell laufen
folgende Ausschreiben für den Planungsbereich Landkreis Ammerland:
Nervenärztinnen /
Nervenärzte Ammerland - 0,5 KVN-Bezirksstelle Oldenburg 06.10.2020 25.11.2020
(ausschließlich Psychiatrie) Landkreis
Kinder- und
Jugendärztinnen / Ammerland - 0,5 KVN-Bezirksstelle Oldenburg 06.10.2020
25.11.2020 Kinder- und Jugendärzte Landkreis
Ärztliche
Psychotherapeutinnen / Ammerland - 0,5 KVN -Bezirksstelle Oldenburg 06.10.2020
25.11.2020 Ärztliche Psychotherapeuten Landkreis
Weiter wurde
bekannt, dass eine Nachfolgezulassung im gesperrten Planungsgebiet des
Landkreises Ammerland für eine Einzelpraxis „ Frauenärztin/Frauenarzt“ in
Westerstede ausgeschrieben wurde. Bei Kassenärztlichen Vereinigung wurde mit
Schreiben vom 20.08.2020 nachgefragt, ob eine Praxisverlegung in das
Gemeindegebiet Apen möglich ist.
Nach Auskunft der
KVN wurde der Antrag auf Nachbesetzung inzwischen zurückgezogen. Eine Verlegung
des Vertragsarztsitzes kann auf Antrag nur erfolgen, wenn Grund der
vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen. Ein solcher Antrag ist
vom Zulassungsausschuss zu prüfen.
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Auf Nachfrage von
Herrn Hoffmann berichtet FBL Meike de Freese über den aktuellen Stand des
Projektes Landarzt / Landärztin gesucht. Hierzu ist auch der aktuelle Status
dem Protokoll beigefügt.
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Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgesetzte
Verteilerquote für den Landkreis Ammerland vom 27.02.2020 beträgt 206
aufzunehmende Personen. Nach dem bisherigen Verfahren der Verteilung auf die
Ammerland Gemeinden und die Stadt Westerstede bedeutete das für die Gemeinde
Apen ein Aufnahmesoll von 21 Personen bis voraussichtlich I. Quartal 2021.
Eine Zuweisung von insgesamt 18 Personen ist schon erfolgt.
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SGB II/ SGB XII/Asyl
Beding durch die Corona
Pandemie wurde 28.03.2020 das Gesetzes
für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Corona-Virus
SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) erlassen. Dieses wurde inzwischen
zweimal verlängert und gilt derzeit im Bereich SGB II und SGB XII bis zum
31.12.2020.
Das Gesetz zielt
darauf ab, möglichst vielen Betroffenen einen schnellen Zugang zu
unterstützenden Leistungen zu ermöglichen. Daher ist die Vermögensprüfung im
SGB II und SGB XII stark vereinfacht worden bzw. findet nahezu nicht statt.
Leistungen werden nur dann nicht bewilligt, wenn erhebliches Vermögen vorliegt.
Die Grenze liegt bei 60.000 € für das erste Mitglied einer BG und je 30.000 €
für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Weiter ist die Prüfung der
angemessenen Kosten der Unterkunft ausgesetzt, d.h. es werden die tatsächlichen
Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Ausgenommen sind die laufenden Fälle, in
denen bereits nur die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.
Für
Bewilligungszeiträume die in der Zeit vom 31.03.2020 bis 31.08.2020 endeten,
war kein erneuter Antrag nötig. Die Leistungen wurden unter Annahme
unveränderter Verhältnisse weiterbewilligt.
Für vorläufige
Entscheidungen wurde beschlossen, dass eine abschließende Entscheidung nur auf
Antrag des Leistungsempfängers erfolgt.
Weiter fällt unter
das Sozialschutzpakt u.a. die Verlängerung der Anspruchsdauer des
Arbeitslosengeldes I, vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlagsgeld, Zahlung
eines Kinderbonus (300,00 Euro pro Kind), welches nicht auf Sozialleistungen
angerechnet wird und erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld. Corona Prämien
sind bis zur Höhe von 1.500,00 Euro anrechnungsfrei.
Derzeit erhalten
ca. 315 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Im Bereich des 12.
Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen:
Hilfe zur Pflege =
15
Hilfe zum
Lebensunterhalt = 11
Grundsicherung im
Alter = 95
Laufende Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aktuell 35 Personen.