Die Leiterin des Fachbereiches Arbeit und Soziales, Frau Meike de Freese, berichtet dem Ausschuss über die Wunschbaumaktion, die aktuelle Verteilerquote im Asyl, den aktuellen Sachstand zur Facharztversorgung in der Gemeinde Apen, sowie über die, durch die Covid-19 Pandemie bedingten, Änderungen im SGB II/SGB XII.

Weihnachtswunschbaum 2020:

Die durch die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde Apen seit 2013 durchgeführte Weihnachtswunschbaumaktion fällt dieses Jahr aufgrund der aktuellen Situation aus.

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Facharztversorgung in der Gemeinde Apen:

Die Kassenärztliche Vereinigung wurde im Februar 2020 angeschrieben, mit der Fragestellung, ob es freie Kassenstellen im Bereich der Gemeinde Apen gibt und ob in absehbarer Zeit der halbe Kassensitz von Herrn Dr. Rüter aufgestockt werden kann. Über das Ergebnis der Anfrage wurde im Verwaltungsausschuss im April berichtet.

Mit Datum vom 08.06.2020 wurde die Kassenärztliche Vereinigung erneut angeschrieben, mit der Bitte um Auskunft über das Ergebnis der ausgeschriebenen Facharztsitze zu erhalten.

Folgende Sitze wurden wegen fehlender Bewerbungen nicht vergeben:

Kinderärzte: 0,5 Sitze

Psychiater: 0,5 Sitze

Ärztliche Psychotherapeuten: 0,5 Sitze

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: 0,5 Sitze

Folglich wurde ein Augenarztsitz vergeben. Somit hat sich kein Facharzt für den Standort Apen beworben.

Aktuell laufen folgende Ausschreiben für den Planungsbereich Landkreis Ammerland:

Nervenärztinnen / Nervenärzte Ammerland - 0,5 KVN-Bezirksstelle Oldenburg 06.10.2020 25.11.2020 (ausschließlich Psychiatrie) Landkreis

Kinder- und Jugendärztinnen / Ammerland - 0,5 KVN-Bezirksstelle Oldenburg 06.10.2020 25.11.2020 Kinder- und Jugendärzte Landkreis

Ärztliche Psychotherapeutinnen / Ammerland - 0,5 KVN -Bezirksstelle Oldenburg 06.10.2020 25.11.2020 Ärztliche Psychotherapeuten Landkreis

Weiter wurde bekannt, dass eine Nachfolgezulassung im gesperrten Planungsgebiet des Landkreises Ammerland für eine Einzelpraxis „ Frauenärztin/Frauenarzt“ in Westerstede ausgeschrieben wurde. Bei Kassenärztlichen Vereinigung wurde mit Schreiben vom 20.08.2020 nachgefragt, ob eine Praxisverlegung in das Gemeindegebiet Apen möglich ist.

Nach Auskunft der KVN wurde der Antrag auf Nachbesetzung inzwischen zurückgezogen. Eine Verlegung des Vertragsarztsitzes kann auf Antrag nur erfolgen, wenn Grund der vertragsärztlichen Versorgung dem nicht entgegenstehen. Ein solcher Antrag ist vom Zulassungsausschuss zu prüfen.

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Auf Nachfrage von Herrn Hoffmann berichtet FBL Meike de Freese über den aktuellen Stand des Projektes Landarzt / Landärztin gesucht. Hierzu ist auch der aktuelle Status dem Protokoll beigefügt.

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Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgesetzte Verteilerquote für den Landkreis Ammerland vom 27.02.2020 beträgt 206 aufzunehmende Personen. Nach dem bisherigen Verfahren der Verteilung auf die Ammerland Gemeinden und die Stadt Westerstede bedeutete das für die Gemeinde Apen ein Aufnahmesoll von 21 Personen bis voraussichtlich I. Quartal 2021.

Eine Zuweisung von insgesamt 18 Personen ist schon erfolgt.

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SGB II/ SGB XII/Asyl

Beding durch die Corona Pandemie wurde 28.03.2020 das Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) erlassen. Dieses wurde inzwischen zweimal verlängert und gilt derzeit im Bereich SGB II und SGB XII bis zum 31.12.2020.

 

Das Gesetz zielt darauf ab, möglichst vielen Betroffenen einen schnellen Zugang zu unterstützenden Leistungen zu ermöglichen. Daher ist die Vermögensprüfung im SGB II und SGB XII stark vereinfacht worden bzw. findet nahezu nicht statt. Leistungen werden nur dann nicht bewilligt, wenn erhebliches Vermögen vorliegt. Die Grenze liegt bei 60.000 € für das erste Mitglied einer BG und je 30.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Weiter ist die Prüfung der angemessenen Kosten der Unterkunft ausgesetzt, d.h. es werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigt. Ausgenommen sind die laufenden Fälle, in denen bereits nur die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

Für Bewilligungszeiträume die in der Zeit vom 31.03.2020 bis 31.08.2020 endeten, war kein erneuter Antrag nötig. Die Leistungen wurden unter Annahme unveränderter Verhältnisse weiterbewilligt.

Für vorläufige Entscheidungen wurde beschlossen, dass eine abschließende Entscheidung nur auf Antrag des Leistungsempfängers erfolgt.

Weiter fällt unter das Sozialschutzpakt u.a. die Verlängerung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes I, vereinfachter Zugang zum Kinderzuschlagsgeld, Zahlung eines Kinderbonus (300,00 Euro pro Kind), welches nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird und erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld. Corona Prämien sind bis zur Höhe von 1.500,00 Euro anrechnungsfrei.

Derzeit erhalten ca. 315 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Im Bereich des 12. Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen:

Hilfe zur Pflege = 15

Hilfe zum Lebensunterhalt = 11

Grundsicherung im Alter = 95

Laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aktuell 35 Personen.