Fachbereichsleiter (FBL) Kock berichtet über den Sachstand der Umsetzung des § 2b UStG. Zum 01.01.2017 wurde die Unternehmereigenschaft neu geregelt. Danach sind Kommunen nicht mehr nur im Rahmen Ihrer Betriebe gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig. Nach einer Optionserklärung Ende 2016, konnte die Gemeinde Apen das alte Recht bis zum 31.12.2020 weiterhin anwenden.

Die Ammerlandgemeinden und der Landkreis Ammerland haben in der Zwischenzeit einen Arbeitskreis gegründet und mit Hilfe der Treuhand Oldenburg verschiedene Geschäftsvorfälle steuerlich beleuchtet.

Durch das Corona-Steuerhilfegesetz hat sich der Optionszeitraum automatisch bis zum 31.12.2022 verlängert.

 

FBL Kock berichtet, dass die Grundsteuer ab 2025 nach einem neuen System berechnet werden muss. Das Land Niedersachsen bereitet ein eigenes Gesetz zur Berechnung vor. Danach wird ein Flächen-Lage-Modell präferiert. Dies bezieht die Grundstücksgröße und die Lage anhand von durchschnittlichen Bodenrichtwerten mit ein.

 

FBL Kock  berichtet, dass die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 beim RPA zur Prüfung vorliegen, man gehe davon aus, dass im Frühjahr 2021 eine Vorort Prüfung stattfinden wird. Der Jahresabschluss 2018 ist in den letzten Zügen und soll im Dezember 2020 vorgelegt werden. Verwaltungsseitig gehe man davon aus, dass die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 Ende des Jahres 2021 fertiggestellt werden und man somit ab dem Jahre 2022 auf aktuellem Stand ist.

 

Bürgermeister (BM) Huber erzählt, dass der Friedhofsverein Augustfehn II im September einen neuen Kassenwart und Registerführer bestellt hat.

Kassenwart wird Verwaltungsangestellter (VA) Bohlsen, diese Tätigkeit wird zum Teil Gemeindlich wie auch Ehrenamtlich ausgeführt. Als Registerführer wird Dirk Klefer bestellt.