Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Das in der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.11.2020 vorgestellte Zahlenwerk wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Änderungswünsche sind der Verwaltung bis zum 13.11.2020 mitzuteilen, damit sie zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2020 eingearbeitet werden können.


FBL Kock stellt anhand einer Präsentation den Haushalt 2021 vor.

 

AM Scheiwe fragt nach den aktuell eingestellten Unterhaltungsaufwendungen für das Familienzentrum..

 

FBL Kock antwortet, dass bisher 3 Tsd € eingeplant sind und die 9 Tsd € zusätzlich für Wartungsverträge dazukommen.

 

AM Dr. Habben fragt, ob bei verschobenen Maßnahmen auch eine Verteuerung für die nächsten Jahre einberechnet wird.

 

FBL Kock bejaht dies.

 

AM Scheiwe stellt fest, dass die Gemeinde Apen die Corona Krise wirtschaftlich gut verkraftet. Dies liegt an den großen Unternehmen im Gemeindegebiet die nicht ganz so stark unter der Pandemie leiden.

 

Pause von 18:00 Uhr bis 18:10 Uhr.

 

AV Orth hinterfragt die Erhöhung des Zuschusses beim Dockgelände. Er ist davon ausgegangen, dass es sich um einen Festbetrag handelt.

 

FBL Kock erläutert, dass es sich bei der LNVG Förderung um eine Festbetragsförderung handelt. Bei den Förderungen des ZVBN und BMU haben sich die Fördersätze erhöht, bzw. der Eigenanteil zur Berechnung vermindert.

 

FBL Kock erläutert zum Punkt, Erneuerung der nördlichen Nebenanlagen Kastanienstraße, dass es sich um eine Verpflichtung der Gemeinde aus dem Erschließungsvetrag mit der NLG handelt. Die NLG beteiligt sich in Höhe von 77.500 € an den Kosten.  Da die EWE in den nächsten Wochen beginnen wird, neuie Leitungen zu verlegen, wird die Gemeinde die Durchführung der Maßnahmen vorziehen. So können Kosten eingespart werden..

 

AM Scheiwe fragt, ob der Abriss der Brücke direkt von der NLG vollzogen wird.

 

BM Huber bejaht dies. Die Kosten trägt die NLG in vollem Umfang.

 

AV Orth fragt ob der eingeplante Betrag für den Betriebshof belastbar ist.

 

FBL Kock weist daraufhin, dass dies mit dem Planungsauftrag in 2021 genauer eingeschätzt werden kann.

 

AM Albrecht fragt nach dem Unterschiedsbetrag zwischen einer 20 jährigen oder 30 jährigen Kreditlaufzeit.

 

FBL Kock hat einen Wert zwischen 6.000 € - 7.000 € per anno errechnet.

 

AM Dr. Habben weist darauf hin, dass die Kreditlaufzeit immer kürzer gewählt werden müsste, als die Lebenszeit des Vermögengegenstandes.

 

FBL Kock antwortet, dass die goldenen Finanzierungsregel eingehalten wird. Da langlebige Vermögengensgegenstände ( IGS Anbau, Familienzentrum, Dockgelände) Kreditfinanziert werden.

 

RM Bruns fragt, in welchem Planungszeitraum die Einzahlungen für Wohnbauflächen auf dem Dockgelände enthalten sind.

 

FBL Kock hat dies im Jahre 2023 eingeplant.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

 

Enthaltung: