Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134  – Augustfehn I, nördlich des Friedensweges.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 01.12.2020 beigefügten Skizze.

 

Den Begründungen wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt ferner die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 

Mit dem Investor ist ein städtebaulicher Vertrag zwecks Übernahme der Planungs­kosten, Erschließung und Infrastrukturzuschlag abzuschließen.

 


Die Verwaltung berichtet, dass Planungsgespräche mit dem Investor/Eigentümer stattgefunden haben. Die Planungsunterlagen wurden in der Zwischenzeit geändert.

Frau Abel stellt das Gebiet anhand einer Präsentation vor. Das Grundstück soll über eine Privatzufahrt erschlossen werden. Es liegt im Außenbereich und somit könne es nur im zweistufigen Verfahren beplant werden.

In Absprache mit den Eigentümern soll eine barrierefreie Anlage mit Parkmöglichkeiten vor dem Haus geschaffen werden. Der Bebauungsplan wurde vorbereitet, so dass dieses Gebiet als allgemeines Wohngebiet, eingeschossig mit offener Bauweise ausgewiesen wird. Die energetischen Anforderungen müssen ebenfalls erfüllt werden. Eine Gebäudebeschreibung macht keinen Sinn. Die Festsetzungen sind so zu gestalten, dass die Gebäude im Einklang mit dem ortüblichen Bild zu stehen haben.

Aus dem Ausschuss werden die Fragen gestellt, wie lang die Gebäude sind und wie es mit der Müllabfuhr geregelt wird.

Frau Abel gibt zu bedenken, dass sie nicht die genauen Maße der Gebäude hat, aber die Länge auf ca. 50 m schätzt. Die Müllabfuhr erfolgt über den Friedensweg, so dass die Mülltonnen dorthin gebracht werden müssen.

Die Verwaltung stellt fest, dass die Beschlussvorlage in der der Einladung beigefügten Form nicht richtig ist und beantragt die Änderung  wir folgt:

 

1.)    Im 2. Satz wird der Teil „gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB“ gestrichen 

2.)    Im 3. Satz wird das Datum von „12.06.2018“ in „01.12.2020“ geändert

3.)    Im 5. Satz wird der Teil „gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit  § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB“ gestrichen

Die Änderung wird einstimmig beschlossen.