Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2020 besprochenen Vorgaben zum Investitionsprogramm bis 2024 in den endgültigen Haushaltsentwurf 2021 einzuarbeiten und diesen zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 01.12.2020 vorzulegen.

 

 

 


FBL Kock stellt anhand einer Präsentation das Investitionsprogramm bis 2024 vor.

 

AM Scheiwe findet die angefangene Maßnahme Familienzentrum beinhaltet auch die Zuwegung zum Familienzentrum, sowie die Anpassung der Nebenanlagen. Ohne dies ist die Investition Familienzentrum nicht abgeschlossen. Die UWG hat sich die Verhältnisse vor Ort angeschaut. Die Kinder sind auf dem Weg zum Familienzentrum gefährdet, der Randstreifen wird durch Ausweichmanöver kaputt gefahren, die Gefahr in den Graben zu rutschen besteht. Dies alles mit Bordmitteln des Bauhofes zu meistern, wird auch Geld verschlingen.

 

Erster Gemeinderat (EGR) Jürgens weist auf den Förderantrag in der Dorferneuerung hin. Diese wurde abgelehnt. Auch in den nächsten Jahren wird eine Förderung beantragt, wenn ein Zuschuss bejaht wird, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die Chancen, eine Förderung zu erhalten, sind erfahrungsgemäß aber nicht sehr hoch.

 

AM Schmidt findet das von der Verwaltung vorgestellte Investitionsprogramm bis 2024 nachvollziehbar. Die Verwaltung hat die Bitte der SPD/CDU-Fraktion, die Kreditlaufzeiten auf 20 Jahre zu kürzen, um die Zinsaufwendungen zu minimieren, gut eingearbeitet. Der Antrag der UWG ist nicht nachvollziehbar. Die UWG weist immer auf einen sparsamen Umgang mit der Liquidität hin, möchte aber die Investitionen 2022 durch die Zuwegung zum Familienzentrum in die Höhe treiben.

 

RM Mundt erinnert an die Streichliste der Verwaltung die am 03.11.2020 im Finanzausschuss vorgestellt wurde. Dort wurde von der UWG nichts beanstandet. Die Zuweisungen des Landkreises Ammerland im Jahre 2020 und 2021 helfen in der Minimierung der Fehlbeträge. Die UWG äußert eine zu hohe Verschuldung und möchte diese im nächsten Schritt dann trotzdem erhöhen. Die Maßnahme der Zuwegung zum Familienzentrum ist notwendig und muss zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden. Momentan sind aber keine Finanzmittel dafür vorhanden.

 

RM Meyer bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der vorgetragenen Zahlen. Die Steuerkraft der Gemeinde ist gut und wird auch in Zukunft voraussichtlich steigen. Die schweren Zeiten kommen durch eine Minimierung der Schlüsselzuweisungen, die sich negativ auf die nächsten Jahre auswirkt. Der Wunsch die Kredite auf 20 Jahre zu rechnen, wurde von der Verwaltung umgesetzt. Aber auch in dieser Berechnung mussten Kredite auf 30 Jahre berechnet werden, damit eine Talfahrt verhindert werden kann. Die im letzten Finanzausschuss vorgetragene Streichliste wurde von allen mitgetragen, auch wenn es weh tut. Der Inhalt des Antrages der UWG der in der NWZ veröffentlicht wurde,  ist nicht darstellbar. Den Bürgern wurde ein falsches Bild vermittelt. In der UWG müssen Prioritäten gesetzt werden. Sparsame Haushaltswirtschaft oder höhere Investitionen. RM Meyer sieht den vorgestellten Haushalt als solide und rechtssicher an.

 

AM Scheiwe weist darauf hin, dass der Antrag vor Erscheinen in der Zeitung, an alle Fraktionsvorsitzenden per Mail gesendet wurde. Es wurde in dem Antrag der UWG auf die Verwendung des Zuschusses vom Landkreis eingegangen. Dieser solle zur Tilgung, sowie zum Teil für die Investitionsmaßnahme „Zuwegung Familienzentrum“ genutzt werden. Die vorgestellte Streichliste kann noch ergänzt werden, z. b. durch Verschiebung der Fahrstühle. Die gegebene Priorität der Zuwegung zum Familienzentrum ergibt sich aus dem vorgestellten Gutachten am 26.08.2019 im Planungsausschuss vom Ingenieurbüro IST.

 

AM Harms erinnert an einen vorgestellten Haushalt in 2019, der einen Schuldenstand von ca. 7,1 Mio. € beinhaltet hat. Eine Haushaltsplanung lebt und kann nicht statisch sein, aber eine Steigerung von knapp 60 % des Schuldenstandes ist nicht tragbar. Nur ein hinzufügen der Maßnahme macht den vorgestellten Haushalt belastbar. Die Zuwegung ist Teil der Investitionsmaßnahme Familienzentrum.

 

AV Orth weist darauf hin, dass die Anbindung im Planungsausschuss befürwortet und beschlossen wurde. Aus dem Gutachten ergibt sich die Notwendigkeit. Ohne Zuwegung ist die Maßnahme Familienzentrum nicht fertiggestellt, was ein schlechtes Bild für die Gemeinde in der Bürgerschaft darstellt. Die Maßnahme der Zuwegung zum Familienzentrum muss sich im Haushalt wiederspiegeln.

 

AM Albrecht bedankt sich für die kompetente Beantwortung der Anträge durch die Verwaltung. Durch die Ausplanung der Maßnahme, können die Kreditlaufzeiten gekürzt werden. Ein Antrag der UWG zur Ausplanung von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung liegt nicht vor. Eine Erhöhung des Schuldenstandes durch viele angestoßene Maßnahmen in der letzten Zeit macht schon Sinn.

 

Es findet eine Diskussion und Austausch über den Antrag der UWG in der NWZ sowie über das Gutachten statt.

 

AM Hasselhorst stellt fest, dass es sich um Planzahlen für das Jahr 2022 handelt. Der zukünftige Verlauf ist schwer prognostiziebar. Der Spielraum ab dem Jahr 2022 ist eng. Die Zukunft zeigt was machbar ist. Die Zahlen für den Haushalt 2021 sind rechtssicher und Zustimmungsfähig.

 

BM Huber sagt, dass er in dem ganzen Jahr mit denselben Ratsmitgliedern zusammen arbeitet, in den verschiedensten Ausschüssen. Man macht sich gemeinsam Gedanken um Investitionsmaßnahmen zur Weiterentwicklung der Gemeinde. Die Verwaltung versucht alle im laufenden Jahr vorgebrachten Anträge und Wünsche zu verwirklichen. Sei es zu den Themen der Sporthalle Apen, der Feuerwehrgerätschaften oder des Dockgeländes. Die Zuwegung zum Familienzentrum ist nur mit einem Zuschuss aus der Dorferneuerung zu verwirklichen. Die im Finanzausschuss vorgestellte Streichliste tat allen weh. In dem Artikel von der UWG in der NWZ fehlen Vorschläge für große Einsparungen, es kann kein Großprojekt ausgeplant werden. Das Planungsjahr 2022 ist das schwierigste Jahr. BM Huber erwartet in der Zukunft, von den Ratsmitgliedern, keine Vorschläge ohne Lösung.

 

AV Orth verweist darauf, dass der hohe Schuldenstand nicht wegzudiskutieren sei. Großprojekte sind zu Ende zu führen und dazu gehört auch das Familienzentrum mit der Zuwegung und den Nebenanlagen. Der Antrag der UWG diente zur Anregung einer Diskussion über dieses Thema.

 

AM Habben sagt, dass die Zuwegung in 2021 nicht abbildbar ist. Er regt an, dass alle Ratsmitglieder Ihre Kontakte in Hannover nutzen sollten um Unterstützung zu akquirieren. Eine Lösung mit Bordmitteln hält er nicht für sinnvoll.

 

AM Harms fragt, was ohne den Zuschuss des Landkreises Ammerland passiert wäre.

 

FBL Kock antwortet, dass dann Liquiditätskredite eingeplant werden müssten. Dies würde sich in der Prüfung der dauernden Leistungsfähigkeit durch die Kommunalaufsicht negativ auswirken. Im schlimmsten Fall, könnte die Haushaltsgenehmigung versagt werden.

 

AV Orth beordert eine Pause von 19:00 – 19:10

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

3

Enthaltung:

0