Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Gemeinde Apen erarbeitet derzeit ein Konzept zur Steuerung der nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung (nach § 1 Abs. 6 BauGB)  mit dem Ziel, vorhandene Siedlungsstrukturen zu schützen und das Gemeindegebiet städtebaulich nachhaltig zu entwickeln.

 

Entsprechende Bauvorhaben, die dem Ziel der verträglichen Nachverdichtung entgegen stehen (Konzept Arbeitsstand November 2020) sind gesondert dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung der Verträglichkeit aus gemeindlicher Sicht vorzulegen. Darüber hinaus soll gleichzeitig eine Gestaltungsregelung an den Ortsdurchfahrten der Grundzentren entwickelt werden.

 

Die Inhalte des vorgenannten Sachstandes des Dichtekonzeptes ergeben sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 17.11.2020 angefügten Anlage. Die Aufstellung dieses Konzeptes ist durch die Verwaltung ortsüblich und auf der Internetseite der Gemeinde Apen bekannt zu machen.

 


Die Verwaltung liest die Tisch-/Beschlussvorlage vor und erklärt, dass es wichtig ist, diesen Beschluss zu fassen, um Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Verwaltung möchte Investoren in die Gemeinde holen, jedoch auch ihre jetzigen Bürger schützen. Mit einem aktiven Einschreiten kann die Verwaltung Planungen gezielt verfolgen. Dieses Konzept hätte auch bei Ablehnungen Rechtskraft.

Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass die vorhandenen B-Pläne verbesserungswürdig sind, es Jahre dauert, sie zu ändern und diese Variante rechtliche Möglichkeiten schafft, auch negativ zu bescheiden. Es ist ein bindendes Signal für Investoren, dass der gewählte Standort möglicherweise nicht günstig ist.

Die Verwaltung erklärt, dass somit die Möglichkeit der Zurückstellung nach § 15 BauGB gegeben ist, um weitere Prüfungen zu verfolgen. Auch Investoren bietet sich eine gewisse Verlässlichkeit, durch vorzeitige öffentliche Bekanntmachung.

Ein AM sieht auch die Sicherheit für Investoren, da große Planungen sonst durch den Verwaltungsausschuss gehen müssen.