Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/744/2020
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das
Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird festgesetzt auf 28,40 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser.
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
9. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über die Erhebung von Gebühren für die
Beseitigung von Abwasser
aus Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund
der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244), und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl.
S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die
Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung
von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des
Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch
Satzung vom 17.12.2019 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 33 vom
20.12.2019) wird wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt
gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 28,40
€ je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Hauskläranlagen und
abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom
01. Januar 2021 in Kraft.
Apen, den 15.12.2020
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)