Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

      1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                        18.630.400 Euro                     1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf             18.638.500 Euro

 

1.3.   der außerordentlichen Erträge auf                                     17.600 Euro

1.4.   der außerordentlichen Aufwendungen auf                         25.000 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                            17.376.400 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                            16.562.900 Euro

 

2.3.    der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                 2.273.300 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                 6.185.400 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf           3.500.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf              545.000 Euro

 

            festgesetzt.

 

            Nachrichtlich:

            Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes             23.149.700 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes             23.293.300 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2020 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.500.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 850.000 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

1.        Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                   380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                       380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                      380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 15. Dezember 2020

 

 

 

Huber

Bürgermeister

 

 


RV Schmidt teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 10 zusammen von FBL Kock vorgestellt werden. Wortbeiträge und Fragen können unter diesem Tagesordnungspunkt erfolgen. Die Beschlüsse werden anschließend für jeden Tagesordnungspunkt einzeln gefasst.

 

FBL Kock stellt anhand anliegender Präsentation die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben für den Haushalt 2021 sowie das Investitionsprogramm bis 2024 vor.

 

Im Namen der SPD-Fraktion bedankt sich RH B. Meyer bei FBL Kock und dem Fachdienst Finanzen für die Darstellung und Erläuterungen zum Haushalt 2021. Es ist gut, dass die geplanten Kreditaufnahmen nicht mehr alle für 30 Jahre sondern überwiegend für 20 Jahre erfolgen, um den Handlungsspielraum nicht einzuschränken. Weiterhin musste leider erkannt werden, dass einige Maßnahmen gestrichen werden müssen, da diese finanziell derzeit nicht leistbar sind. Trotzdem sind viele Maßnahmen geplant, so dass heute ein zukunftsfähiger Haushalt beschlossen werden kann. Die SPD-Fraktion wird dem Haushalt und Investitionsprogramm daher zustimmen.

 

RH Scheiwe teilt im Namen der UWG-Fraktion mit, dass der Haushaltssatzung 2021 ebenfalls zugestimmt wird. Die Schulden werden leider weiter ansteigen, aber die Maßnahmen die eingeplant sind, müssen umgesetzt und weiter durchgeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Schlüsselzuweisungen höher werden, als derzeit geplant werden kann. In diesem Fall sollte das über einen Nachtrag geregelt werden.

 

RH Mundt bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion ebenfalls für die geleistete Arbeit und teilt mit, dass dem Haushalt 2021 nach umfangreichen Diskussionen zugestimmt wird.

 

RF Brand schließt sich ihren Vorrednern an. Auf Grund der geplanten Investitionen des Kreisverkehrs im Jahr 2022, wird die Gruppe Grüne/Linke dem Investitionsprogramm nicht zustimmen.