Sitzung: 15.12.2020 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/756/2020
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244), hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 15.12.2020 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 18.630.400
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 18.638.500 Euro
1.3.
der
außerordentlichen Erträge auf 17.600 Euro
1.4.
der
außerordentlichen Aufwendungen auf 25.000 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 17.376.400
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.562.900
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.273.300 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 6.185.400 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 3.500.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 545.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 23.149.700 Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 23.293.300 Euro
Die
Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2020
vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 3.500.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 850.000 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.850.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die
Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf
300.000 Euro festgesetzt.
Apen,
den 15. Dezember 2020
Huber
Bürgermeister
RV Schmidt teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 9 und 10
zusammen von FBL Kock vorgestellt werden. Wortbeiträge und Fragen können unter
diesem Tagesordnungspunkt erfolgen. Die Beschlüsse werden anschließend für
jeden Tagesordnungspunkt einzeln gefasst.
FBL Kock stellt anhand anliegender Präsentation die
wesentlichen Einnahmen und Ausgaben für den Haushalt 2021 sowie das
Investitionsprogramm bis 2024 vor.
Im Namen der SPD-Fraktion bedankt sich RH B. Meyer bei FBL
Kock und dem Fachdienst Finanzen für die Darstellung und Erläuterungen zum
Haushalt 2021. Es ist gut, dass die geplanten Kreditaufnahmen nicht mehr alle
für 30 Jahre sondern überwiegend für 20 Jahre erfolgen, um den
Handlungsspielraum nicht einzuschränken. Weiterhin musste leider erkannt
werden, dass einige Maßnahmen gestrichen werden müssen, da diese finanziell
derzeit nicht leistbar sind. Trotzdem sind viele Maßnahmen geplant, so dass
heute ein zukunftsfähiger Haushalt beschlossen werden kann. Die SPD-Fraktion
wird dem Haushalt und Investitionsprogramm daher zustimmen.
RH Scheiwe teilt im Namen der UWG-Fraktion mit, dass der
Haushaltssatzung 2021 ebenfalls zugestimmt wird. Die Schulden werden leider
weiter ansteigen, aber die Maßnahmen die eingeplant sind, müssen umgesetzt und
weiter durchgeführt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Schlüsselzuweisungen
höher werden, als derzeit geplant werden kann. In diesem Fall sollte das über
einen Nachtrag geregelt werden.
RH Mundt bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion ebenfalls für
die geleistete Arbeit und teilt mit, dass dem Haushalt 2021 nach umfangreichen
Diskussionen zugestimmt wird.
RF Brand schließt sich ihren Vorrednern an. Auf Grund der
geplanten Investitionen des Kreisverkehrs im Jahr 2022, wird die Gruppe
Grüne/Linke dem Investitionsprogramm nicht zustimmen.