Die Verwaltung berichtet, dass für die Buchenallee eine Bauvoranfrage  bei der Gemeinde Apen eingegangen ist. Geplant sind 2 Mehrfamilienhäuser mit drei Geschossebenen, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss vorgesehen ist. Pro Gebäude sollen 5 Wohnungen entstehen. Auf dem Grundstück sind 10 PKW-Stellplätze vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt 11,0 m. Das Grundstück liegt in einem Mischgebiet, östlich befindet sich ein Mehrfamilienhaus, südlich und westlich befinden sich eingeschossige Einfamilienhäuser bzw. Reihenhäuser. Laut B-Plan sind in diesem Gebiet 2 Vollgeschosse zulässig. In der Bestandanalyse zum Konzept der verträglichen Nachverdichtung wurde das Quartier als Gebiet identifiziert, das durch eingeschossige Einfamilienhausstruktur und eine geringe Nachverdichtung durch Reihen- und Doppelhäuser geprägt ist.

Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass etwas geändert werden muss, um Fehler wie im Tannenweg zu vermeiden und lobt die Verwaltung für ihre Umsicht.

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob die Verwaltung mit dem Investor bereits gesprochen hat.

Die Verwaltung berichtet, dass der Investor sowohl telefonisch als auch per Mail kontaktiert wurde, um ihm mitzuteilen, dass das Bauvorhaben in der eingereichten Form nicht zu einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung geeignet ist. Die Pläne wurden daraufhin geändert, eine Verträglichkeit hat sich jedoch noch nicht ergeben. Die Verwaltung wartet ab und sollte sich der Investor nicht melden, wird die Verwaltung noch einmal auf ihn zugehen.

Der Verwaltungsausschuss hat mit Sitzung vom 26.01.2021 die Aufstellung der 6. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 11 – Augustfehn I, Westlich Mühlenstraße – beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.01.2021 in der Nordwest-Zeitung öffentlich bekannt gemacht.