Die Verwaltung berichtet, dass es sich  bei dem B-Plan Nr. 16 –Augustfehn I, Südosten von Augustfehn um eine ähnliche Problematik handelt wie in der Buchenallee. Hier ist ein Bauantrag bei der Gemeinde Apen eingegangen. Es handelt sich um ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten. Auf jeder Geschossebene ist eine Wohneinheit geplant, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgebaut werden soll. Die Gebäudehöhe beträgt 8,40 m. Das Grundstück befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet und nach geltendem Bebauungsplan ist eine zweigeschossige Bauweise erlaubt. Die Struktur der Umgebung ist jedoch von eingeschossigen Einfamilienhäusern mit Satteldach geprägt. In der Bestandanalyse zum Konzept der verträglichen Nachverdichtung wurde das dem Grundstück zugehörige Quartier als Gebiet identifiziert, das überwiegend durch eingeschossige Einfamilienhausstruktur geprägt ist. Die Verwaltung erläutert anhand des Lageplans die sehr hohe Ausnutzung des Grundstücks. Auch dieses Bauvorhaben ist nicht zur nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung geeignet.

Der Verwaltungsausschuss hat mit Sitzung vom 26.01.2021 die Aufstellung der 8. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südosten von Augustfehn – beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.01.2021 in der Nordwest-Zeitung öffentlich bekannt gemacht.

Aus dem Ausschuss  kommt der Hinweis, dass es sich hier nicht um eine Verbotsstrategie handelt, sondern dass eine Verträglichkeit geprüft werden muss um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Manchmal passen auch große Gebäude in Orte. Es bedarf immer einer individuellen Prüfung.

Der stellvertretenden AV gibt ebenfalls zu bedenken, das es sich nicht um Willkür, sondern um Planungssicherheit handelt. Die Verwaltung zeichnet einen Weg von fortschrittlichem Handeln.

Auch die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass es sich um keine Verhinderungsplanung handelt. Der Gemeinderat möchte die Dörfer gestalten, Betroffenen Planungssicherheit geben und Investoren Möglichkeiten aufzeigen. Das Konzept wird öffentlich gemacht, da es der Verwaltung wichtig ist, das Planungsziel klar zu definieren und Transparenz zu zeigen. Investoren und Betroffene sollen bei Unsicherheiten Kontakt mit dem Rathaus aufnehmen, damit alle Fragen geklärt werden können.