Die Verwaltung erläutert die Problematik  des B-Plans Nr. 123 A und B im südöstlichen Teil, da die Verträglichkeit mit der vorhandenen Bebauung nicht gegeben ist. Die Problematik ist erst erkannt worden, als ein Bauantrag für ein Bauvorhaben mit einer Gebäudelänge von 50 m in der Burgstraße  gestellt wurde. In einem Ortstermin wurde die Situation mit dem Investor und der Nachbarschaft besprochen. Dabei wurde festgestellt, dass so ein Vorhaben nicht unbedingt gewünscht wird, rechtlich aber möglich ist.

Die Verwaltung hat das Planungsbüro NWP aus Oldenburg damit beauftragt, ein Dichtekonzept aufzustellen. Dabei ist aufgefallen, das im Plangebiet westlich der Burgstraße Planungen mit Festsetzungen wie 2 Vollgeschossen, Gebäudelängen bis 50 m, Grundflächenzahl von 0,4 und  Firsthöhen von 11,5 m aufgestellt wurden. Es wurde teilweise auch darauf verzichtet, Einzel- und Doppelhäuser festzusetzen.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat am 26.01.2021 die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Nr. 123 C – Hengstforde, Westlich der Burgstraße -  beschlossen.

Frau Domnik vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg erläutert zunächst den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans. Sie erklärt, dass bei der Aufstellung des Dichtekonzeptes Diskrepanzen zwischen dem vorhanden B-Plan und der Bebauungsstruktur aufgefallen sind. Bei einer Ortsbegehung ergab sich die Struktur des Plangebietes dahingehend, dass die Grundstücke in der Burgstraße mit ca. 1.000 m² sehr groß und überwiegend mit eingeschossigen Einfamilienhäusern bebaut sind. Planungsziel ist die Anpassung der baulichen Nutzung wie Festsetzung der Traufhöhe auf max. 4,50 m und der Firsthöhe auf max. 9,0 m, Reduzierung der Vollgeschosse im zentralen WA und MI von 2 auf 1 Vollgeschoss, Reduzierung der GRZ im zentralen WA auf 0,3, Begrenzung der Wohneinheiten auf maximal zwei Wohneinheiten pro Gebäude,  Reduzierung der Gebäudelänge im WA auf max. 18 m pro Einzelhaus und 10 m pro Doppelhaushälfte sowie die Reduzierung der Gebäudelänge im MI auf max. 20 und Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten auf eine Wohneinheit pro 150 m² Grundstücksfläche.

 

Aus dem Ausschuss kommt die Anmerkung, dass die Burgstraße ins Plangebiet aufgenommen wurde, um eine hintere Bebauung zu ermöglichen. Es stehen dort teilweise alte Häuser, die ggfs. abgerissen werden könnten, und somit würde ein langes Grundstück für eine Bebauung entstehen. Bei der Planung des Gebietes ist das so nicht bedacht worden und der Ausschuss ist froh, dass die Verwaltung dieses erkannt hat und versucht, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ammerland, eine schnelle Lösung zu finden. Das AM schlägt vor, sich mit allen Beteiligten an einen Tisch zusetzen und unter Rücksichtnahme aufeinander eine verträgliche Lösung zu finden.

Der stellvertretende AV schlägt ebenfalls vor, eine Konfliktlösung zu erarbeiten, die kurzfristig umgesetzt werden kann. Die Verwaltung und auch die Politik sei angehalten, bei der nächsten Planung besser nachzudenken und sich zu fragen „wo muss ich aufmerksamer sein?“

 

Frau Domnik erläutert weiter die textlichen Festsetzungen. Die Umsetzung soll gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltbericht in einem beschleunigten Verfahren erfolgen.

Frau Domnik bedankt sich für die Aufmerksamkeit und steht für Fragen zur Verfügung.

Aus dem Ausschuss werden keine Fragen gestellt, somit verabschiedet sich Frau Domnik.