Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt folgende Veränderungs­sperre als Satzung gemäß § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB).

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Zur Sicherung der Planung in dem Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung, wird eine Veränderungssperre beschlossen.

§ 2

Die Veränderungssperre gilt für das im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet.

§ 3

Während der Geltungsdauer dieser Veränderungssperre dürfen

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

·         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim­mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von dieser Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Apen.

Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet außer Kraft.“

 


Die Verwaltung berichtet, dass es sich bei dem Gebiet der Veränderungssperre um  das Gebäude des ehemaligen Netto-Marktes in Augustfehn handelt. Die aktuelle Veränderungssperre hat noch eine Gültigkeit  bis zum 13.03.2021. Mit einer erneuten Veränderungssperre für das Grundstück sichert die Verwaltung sich ihre Planungsziele.

Die Gemeinde Apen hat in der Vergangenheit entschieden, auf dem besagten Netto-Gelände keinen weiteren Lebensmittelmarkt zuzulassen. Bei einem möglichen neuen Eigentümer der Flächen hat dieser die Möglichkeit, im Rathaus vorzusprechen und ggfs. eine neue Entwicklung zu planen.

Der Bebauungsplan Nr. 135 –Dockgelände – ist noch nicht rechtskräftig und um die gesamte Situation durch Ansiedlung von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben und. Discountern im Lebensmittelbereich nicht negativ zu verändern, schlägt die Verwaltung eine erneute Aufstellung der Veränderungssperre vor.

Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben und die Veränderungssperre fortgeführt werden muss. Ein AM stellt die Frage, was für ein zeitlicher Aspekt mit der Sperre verbunden ist, oder ob es sich um eine dauerhafte Sperre handelt.

Die Verwaltung berichtet, dass es sich zunächst um eine Sperre für 2 Jahre handelt, die um ein weiteres Jahr verlängert werden kann und nochmals für ein Jahr mit einer besonderen Begründung.