Nachtrag: 10.02.2021

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wird wie folgt festgelegt:

 

 

 

Kindergarten

Krippe

Stufe

Sozialstaffel

Sonder-

öffnung je

Krippengruppe

Sonder-

öffnung je

 

Einkommensstufe #

 angef.

1/2 Stunde

7,5 Stunden

5 Stunden

 angef.

1/2 Stunde

 

in €

in €

in €

in €

in €

1

bis 24.000,00

9,75

195,00

130,00

13,00

2

   24.000,01 - 30.000,00

12,25

243,00

162,00

16,20

3

30.000,01 - 36.000,00

14,50

291,00

194,00

19,40

4

36.000,01 - 42.000,00

17,00

340,50

227,00

22,70

5

42.000,01 - 48.000,00

19,50

388,50

259,00

25,90

6

ab 48.000,01

21,50

436,50

291,00

29,10

 

 

# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und § 40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für das Kindertagesstättenjahr 2021/2022 = Einkommensteuerbescheid 2019). Die Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.

 

Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe (Regelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50 €, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €) eingestuft.

 

Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben. Für die Mittagsverpflegung im Familienzentrum wird eine Pauschale erhoben.

 

Geschwisterermäßigung:

 

Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100 %. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land beitragsfrei gestellt ist.

 

Öffnungsklausel:

 

Sollte sich das Einkommen gegenüber dem Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.

 

Weitere Erläuterungen zum Ratsbeschluss:

 

Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann

 


GA Reinders stellt den Beschlussvorschlag „Beitragsfreiheit, sozialgestaffelter Elternbeitrag“ anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) dar.

 

Auf Nachfrage von AM Scheiwe berichtet GA Reinders, dass die Mittagsverpflegung von der Kirchenverwaltung Bad Zwischenahn organisiert wird. Eine pauschale Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt im Ev. Familienzentrum Augustfehn II aufgrund eines anderen Lieferanten.

 

VA Rosendahl berichtet auf Nachfrage von AM Scheiwe, dass die Mittagsverpflegung gut angenommen wird. Genaue Zahlen liegen der Gemeindeverwaltung derzeit nicht vor.

 

Anmerkung der Verwaltung:

An der Mittagsverpflegung im Ev. Familienzentrum in Augustfehn II nehmen derzeit  25 Kindergartenkinder und 15 Krippenkinder teil.

Das Ev. Familienzentrum wird vom Fehntjer Fischhuus beliefert.