Nachtrag: 10.02.2021
Sitzung: 23.02.2021 Jugendausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/788/2021
Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das
kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wird wie folgt festgelegt:
|
|
Kindergarten |
Krippe |
||
Stufe |
Sozialstaffel |
Sonder- öffnung je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
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|
Einkommensstufe # |
angef. 1/2 Stunde |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
|
in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
1 |
bis 24.000,00 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
6 |
ab 48.000,01 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2021/2022 = Einkommensteuerbescheid 2019). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder
jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe
(Regelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50
€, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €) eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen
Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung
entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben. Für die Mittagsverpflegung im
Familienzentrum wird eine Pauschale erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von
mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die
Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100
%. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land
beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem
Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt
das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem
Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann
GA Reinders stellt den Beschlussvorschlag „Beitragsfreiheit,
sozialgestaffelter Elternbeitrag“ anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage
1) dar.
Auf Nachfrage von AM Scheiwe berichtet GA Reinders, dass die
Mittagsverpflegung von der Kirchenverwaltung Bad Zwischenahn organisiert wird.
Eine pauschale Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt im Ev. Familienzentrum
Augustfehn II aufgrund eines anderen Lieferanten.
VA Rosendahl berichtet auf Nachfrage von AM Scheiwe, dass die
Mittagsverpflegung gut angenommen wird. Genaue Zahlen liegen der
Gemeindeverwaltung derzeit nicht vor.
Anmerkung
der Verwaltung:
An der Mittagsverpflegung im Ev. Familienzentrum in
Augustfehn II nehmen derzeit 25
Kindergartenkinder und 15 Krippenkinder teil.
Das Ev. Familienzentrum wird vom Fehntjer Fischhuus
beliefert.