Die Verwaltung berichtet, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 A,  -Wohngebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn -, zum Teil die für die Erschließung relevanten Stichstraßen nicht berücksichtigt wurden. Eine Erschließungsstraße wurde bereits ausgebaut. Diese liegt in einem Schutzstreifen zum Erhalt der Natur und Landschaft und somit in einer Zone, in der eine Überbauung nicht erlaubt und eine Erschließung nicht gesichert ist. Die für die betroffenen Grundstücke vorliegenden Bauanträge bzw. Bauanzeigen können aufgrund der nicht gesicherten Erschließung zurzeit nicht realisiert werden.

Es ist somit zwingend notwendig, den B-Plan Nr. 123 A,  -Wohngebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn -, zu ändern. Aufgrund der Dringlichkeit wurde der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss in einem Umlaufverfahren gefasst.

Die Verwaltung steht in engem Kontakt mit dem Landkreis, um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten. Der Landkreis Ammerland arbeitet an einer Erklärung der Planreife, damit die Bauherren die Genehmigung bzw. Bestätigung zum Bauen erhalten können. Dazu wurden im Vorfeld bereits alle Fachämter beteiligt.

Aus dem Ausschuss kommt die Anmerkung, dass trotz aller Planung etwas schief gehen kann und lobt die Verwaltung bezüglich der Umsetzung, um Abhilfe zu schaffen. Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob die Bauherren nun bauen können. Die  Verwaltung berichtet, das der Landkreis mit den Fachämtern gesprochen hat und mündlich seine Zustimmung erteilt hat. Es wird nun noch die schriftliche Erklärung der Planreife abgewartet, die zeitnah erfolgen soll.