Sitzung: 02.03.2021 Sozialausschuss
Die
Leiterin des Fachbereiches Arbeit und Soziales, Frau Meike de Freese, berichtet
dem Ausschuss über die Wunschbaumaktion, die aktuelle Verteilerquote im Asyl,
sowie über die, durch die Covid-19 Pandemie bedingten, Änderungen im SGB II/SGB
XII.
Weihnachtswunschbaum
2020:
Die durch die
ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde
Apen seit 2013 durchgeführte Weihnachtswunschbaumaktion ist im Jahr 2020
aufgrund der aktuellen Situation ausgefallen. Durch großzügige Spenden aus den
vergangenen Jahren, konnte den Kindern der Gemeinde Apen aber trotzdem etwas
geboten werden.
Die Bäckerei Jörg
Ripken hat ca. 960 „Wunschbäume“ gebacken, die vom Wunschbaumteam verpackt und
an alle Mädchen und Jungen in den Krippen, Kindergärten und Grundschulen der
Gemeinde Apen verteilt wurden.
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Die
vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgesetzte Verteilerquote
für den Landkreis Ammerland vom 27.02.2020 beträgt 206 aufzunehmende Personen.
Nach dem bisherigen Verfahren der Verteilung auf die Ammerland Gemeinden und
die Stadt Westerstede bedeutete das für die Gemeinde Apen ein Aufnahmesoll von
21 Personen bis voraussichtlich I. Quartal 2021. Eine Verlängerung bzw. eine Neufestsetzung ab
dem 2. Quartal 2021 liegt noch nicht vor.
Eine
Zuweisung von insgesamt 24 Personen ist schon erfolgt. Somit hat die Gemeinde
Apen ihr Soll bereits überschritten.
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SGB II/ SGB
XII/Asyl
Beding durch die Corona
Pandemie wurde am 28.03.2020 das Gesetzes
für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Corona-Virus
SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) erlassen. Dieses wurde inzwischen schon
dreimal verlängert und gilt derzeit im Bereich SGB II und SGB XII bis zum
31.03.2021.
Der Bundestag hat in seiner
Sitzung am 26.02.2021 das Sozialschutz-Paket III beschlossen.
Unter anderem sind folgende
Regelungen enthalten:
• Einmalzahlung in Höhe von 150 € aus Anlass der COVID-19-Pandemie
an erwachsene Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und BVG
zu Mai 2021
• Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum SGB II/SGB XII
(vereinfachte Vermögensprüfung und befristete Anerkennung des tatsächlichen
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) bis zum 31.12.2021
Weiter stellt der Bund
Beziehern von SGB II-Leistungen pro Person zehn kostenlose FFP2-Schutzmasken
zur Verfügung. Die dazu erforderliche Änderung der
Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung ist mittlerweile im Bundesanzeiger
veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
Die Krankenkassen ermitteln die
Berechtigten und versenden Informationsschreiben an die Anspruchsberechtigten
Weiter können seit dem
01.01.2021 Kosten für digitale Endgeräte für das Distanzlernen bis zu einer
Höhe von 350,00 Euro bewilligt werden.
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Derzeit erhalten
ca. 305 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.
Im Bereich des 12.
Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen:
Hilfe zur Pflege =
15
Hilfe zum
Lebensunterhalt = 18
Grundsicherung im
Alter = 96
Laufende Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aktuell 28 Personen.