Die Leiterin des Fachbereiches Arbeit und Soziales, Frau Meike de Freese, berichtet dem Ausschuss über die Wunschbaumaktion, die aktuelle Verteilerquote im Asyl, sowie über die, durch die Covid-19 Pandemie bedingten, Änderungen im SGB II/SGB XII.

 

Weihnachtswunschbaum 2020:

Die durch die ev.-luth. Kirchengemeinde Apen in Zusammenarbeit mit der politischen Gemeinde Apen seit 2013 durchgeführte Weihnachtswunschbaumaktion ist im Jahr 2020 aufgrund der aktuellen Situation ausgefallen. Durch großzügige Spenden aus den vergangenen Jahren, konnte den Kindern der Gemeinde Apen aber trotzdem etwas geboten werden.

Die Bäckerei Jörg Ripken hat ca. 960 „Wunschbäume“ gebacken, die vom Wunschbaumteam verpackt und an alle Mädchen und Jungen in den Krippen, Kindergärten und Grundschulen der Gemeinde Apen verteilt wurden.

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Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport festgesetzte Verteilerquote für den Landkreis Ammerland vom 27.02.2020 beträgt 206 aufzunehmende Personen. Nach dem bisherigen Verfahren der Verteilung auf die Ammerland Gemeinden und die Stadt Westerstede bedeutete das für die Gemeinde Apen ein Aufnahmesoll von 21 Personen bis voraussichtlich I. Quartal 2021.  Eine Verlängerung bzw. eine Neufestsetzung ab dem 2. Quartal 2021 liegt noch nicht vor.

Eine Zuweisung von insgesamt 24 Personen ist schon erfolgt. Somit hat die Gemeinde Apen ihr Soll bereits überschritten.

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SGB II/ SGB XII/Asyl

Beding durch die Corona Pandemie wurde am 28.03.2020 das Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) erlassen. Dieses wurde inzwischen schon dreimal verlängert und gilt derzeit im Bereich SGB II und SGB XII bis zum 31.03.2021.

 

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26.02.2021 das Sozialschutz-Paket III beschlossen.

 

Unter anderem sind folgende Regelungen enthalten:

 

           Einmalzahlung in Höhe von 150 € aus Anlass der COVID-19-Pandemie an erwachsene Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG und BVG zu Mai 2021

 

           Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum SGB II/SGB XII (vereinfachte Vermögensprüfung und befristete Anerkennung des tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung) bis zum 31.12.2021

 

Weiter stellt der Bund Beziehern von SGB II-Leistungen pro Person zehn kostenlose FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. Die dazu erforderliche Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung ist mittlerweile im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und in Kraft getreten.

Die Krankenkassen ermitteln die Berechtigten und versenden Informationsschreiben an die Anspruchsberechtigten

 

Weiter können seit dem 01.01.2021 Kosten für digitale Endgeräte für das Distanzlernen bis zu einer Höhe von 350,00 Euro bewilligt werden.

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Derzeit erhalten ca. 305 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II.

Im Bereich des 12. Sozialgesetzbuches sind aktuell folgende Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen:

Hilfe zur Pflege = 15

Hilfe zum Lebensunterhalt = 18

Grundsicherung im Alter = 96

Laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten aktuell 28 Personen.