Beschlussvorschlag:
Das zweistufige Verfahren als Konzeptvergabe mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb wird wie folgt beschlossen:
1. Bau- und
Planungsausschuss/Verwaltungsausschuss (01.03./09.03.21)
1.1 Beschluss des Vergabeverfahrens
1.2 Beschluss der Auswahlkriterien
des Teilnahmewettbewerbes
1.3 Beschluss der
Grundvergabekriterien
2. Bürgerinformation
(Springbrunnengelände) zur Konkretisierung der Grundkriterien (April 2021)
3. Bau- und
Planungsausschuss/Verwaltungsausschuss (01.06./15.06.2021)
3.1 Beschluss der endgültigen
Auswahlkriterien des Teilnahmewettbewerbs
3.2 Beschluss der Detailkriterien
der Vergabematrix
3.3 Beschluss der
Veröffentlichungstexte (Teilnahmewettbewerb und Angebotsaufforderung)
4. Teilnahmewettbewerb
(20.06.21 – 11.07.21)
5. VA entscheidet im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbes über die Bieter (20.07.2021)
6. Angebotsfrist:
26.07.2021 – 05.09.2021, „Submissionstermin“ 07.09.2021
7. schriftliche Mitteilung (keine
Sitzung) über Submission an VA
(20.09.2021)
8. Bürgerbeteiligungsforum,
abends
8.1 29.09.2021 Präsentation Dock
Ost
8.2 30.09.2021 Präsentation Dock
West
9. VA;
Bietergespräche
9.1 08.10.2021 Bietergespräch Dock
Ost
9.2 09.10.2021 Bietergespräch Dock
West
10. Ratsbeschluss zur Vergabe und damit
Auftrag zur Schließung des städtebaulichen Vertrages 19.10.2021
Grundvergabekriterien
der Entscheidungsmatrix:
1. Kaufpreis
2. Vergabe in
Losen
3. Umsetzungsphase
4. Nutzung
(Gewerbe/Wohnen)
5. städtebauliche
Einbindung und Architektur
6. Freiraumgestaltung
7. Akzeptanz /
Bürgerüberzeugung (öffentliche Präsentation)
8. Nachhaltigkeit
Auswahlkriterien
Teilnahmewettbewerb:
1. maximal drei
Referenzbeispiele
2. Erfahrungen
in der Region
3. Motivation
zur Teilnahme/Angebotsabgabe
Im Rahmen der Abwicklung sind kleine Terminverschiebungen zulässig.
Seitens der Verwaltung wird die
geplante Nutzung des Dockgeländes erläutert.
Es ist eine dreiteilige Nutzung des Geländes vorgesehen. Zum Einen eine
öffentliche Park- bzw. Bike&Ride-Anlage mit einem Busbahnhof, der auch von
den Schülern der IGS genutzt wird und zum anderen eine gewerbliche Nutzung
durch Einzelhandel, Ärzte, Kanzlei usw. und eine Wohnbebauung. Der westliche
Bereich des Geländes soll in zwei Gebiete aufgeteilt und durch Investoren
entwickelt werden. Betitelt werden diese Bereiche mit Dock-Ost und Dock-West.
Der Bereich Dock-Ost hat eine Größe von ca. 4.000 m² und der Bereich Dock-West
eine Größe von ca. 2.100 m².
Nach bisherigen Schätzungen und
Überlegungen ist auf den benannten Flächen eine Bauinvestition 20 bis 25
Millionen Euro möglich. Allein vor dem Hintergrund dieses Investitionsvolumens
ist es notwendig, hier ein Auslobungsverfahren durchzuführen, das diesen Summen
gerecht wird. Hinzu kommt das öffentliche Interesse an diesem Projekt, das
nicht nur aufgrund der Größe und des Finanzvolumens erheblich ist, sondern
allein schon aufgrund der exponierten und damit prägenden Lage für das
Grundzentrum Augustfehn.
Vor diesem Hintergrund wird
verwaltungsseitig ein zweistufiges
Verfahren als Konzeptvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
vorgesehen. Dieses Verfahren berücksichtigt an zwei Stellen einen
Bürgerbeteiligungsprozess. Es ist aus Sicht der Verwaltung wichtig, nicht nur den
Bürger umfassend zu informieren, sondern auch ein Meinungsbild zu erhalten, das
bei der endgültigen Entscheidung Berücksichtigung findet. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen, wobei sich
durchaus ein Bieter auf beide Lose bewerben kann oder sich aber auch
Bietergemeinschaften bilden können. Bei
der Vergabe ist nicht alleine der Kaufpreis entscheidend, sondern es soll das
Gesamtkonzept der Bieter bewertet werden. Hierfür wird eine entsprechende
Matrix erarbeitet.
Aus dem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb sollen Bieter ausgewählt werden. Auswahlgremium soll der Verwaltungsausschuss
sein. Es soll nicht alleine der
Kaufpreis entscheidend sein sondern vielmehr das Gesamtkonzept der Investoren,
welches dann auch der Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerbeteiligung
vorgestellt werden soll. Hier können dann die Aspekte/Kriterien und Wünsche der
Bürger einfließen. Auswahlkriterien für
den Teilnahmewettbewerb sind:
- max. drei Referenzbeispiele
- Erfahrung in der Region
- Motivation zur Teilnahme
Aus dem Teilnahmewettbewerb heraus
erfolgt dann eine Auswahl von bis zu 5 geeigneten Bietern/Investoren je Gebiet.
Diese werden dann aufgefordert ein Gebot abzugeben. Folgende Rahmenbedingungen
und besondere Anforderung sollten hier gefordert werden:
·
Mindestpreis je m² (Grundstücksfläche +
Erschließungsanteil)
·
zeitliche Vorgaben zu Fertigstellung
·
Abstände zur Bahn, Straßen etc.
(Planungsrecht)
·
abgeleitete Nutzungsansprüche von Politik
und Bevölkerung (barrierefreies) Wohnen, Dienstleistung, ggf. Gastronomie
·
gestalterische Anforderungen (aus Sicht der
Dorfentwicklung etc. und architektonisches Gesamtkonzept (Umfeld
Bahnhof/ÖPNV/Eisenhütte, Klinkerbauweise, „natürlich lebenswerte
Gemeinde“/hoher Naturanteil)
·
Einbindung in das Umfeld/angrenzende
Nutzungen
·
Umsetzung des Bauvorhabens mit Bindung an
das dargestellte Konzept (Städtebaulicher Vertrag oder V+/E-Plan)
Grundvergabekriterien für die
eingegangenen Gebote/Konzepte sollten sein:
- Kaufpreis/Finanzierung
- Gebot für ein oder beide Gebiete
- Realisierung/Zeitschiene/Umsetzungsphase
- Nutzung und Funktion des Objektes
- Städtebauliche Einbindung/Umfeld und
Architektur – Bezug zur Gemeinde
- Freiraumgestaltung
- Akzeptanz in der Bevölkerungbei den
Bürgern
Mit dem Gebot sollten die Bieter
folgende Unterlagen einreichen:
- Einhaltung der planungs- und
bauordnungsrechtlichen Vorschriften
-
Abstandsregelungen etc.
- Konzeptplanung mit
-
Grundrissen
aller Ebenen einschließlich Flächenberechnungen für die Hauptnutzungen (M
1:200)
-
Projektbeschreibung
auf maximal 2 DIN A4-Seiten
- Skizzenhafte
Ansichten / Teilansichten
(zur Darstellung der zukünftigen Architektursprache) (M. 1:200/ 1:100)
- Aussagen zum
Umgang mit Abstandsflächen etc.
- Darstellung der
Außenraumgestaltung (M 1:200)
- schlüssiges Finanzierungskonzept
sowie Nachweis über die Verfügbarkeit der notwendigen Finanzmittel in Höhe
der für die Projektentwicklung notwendigen Gelder
- Darstellung von
maximal drei Referenzprojekten (als Nachweis der fachlichen Eignung
und Leistungsfähigkeit zur Planung, Finanzierung und Umsetzung)
- verbindliches Kaufpreisangebot
je Grundstück und ggf. für beide Objekte zusammen (Brutto) (Formblatt
wird gestellt)
- verbindlicher Zeitplan
(Umsetzungsphase)
Aus dem Ausschuss heraus wird
beantragt, die Grundkriterien für ein Konzept um den Punkt Nachhaltigkeit zu
erweitern.
Der Ausschuss vertritt die
Meinung, dass Nachhaltigkeit in der heutigen Zeit ein wichtiger Aspekt ist und
spricht sich einstimmig für den Antrag aus, die Grundkriterien um den Punkt
Nachhaltigkeit zu erweitern.
Nach Ansicht des Ausschusses
sollte es keinen Bonus für Bieter geben, die ein Gebot für beide Lose abgeben.
Weiter schlägt ein
Ausschussmitglied vor, die Anzahl der Bieter, die letztendlich ein Gebot
abgeben können, auf drei zu reduzieren, um das Auswahlverfahren zu verkürzen.
Der Ausschuss spricht sich gegen
eine konkrete Reduzierung der Bieterzahl aus.
Verwaltungsseitig wird angemerkt,
dass ausreichend Zeitkontingente eingeplant sind für die Vorstellung der
Bieter.
Durch die Verwaltung wird nun der
zeitliche Ablauf des Ausschreibungsverfahrens
erläutert. Hier gibt es die Möglichkeit einen abschließenden Beschluss
noch in der letzten Ratssitzung des jetzigen Gemeinderates zu fassen oder aber
erst in der ersten Ratssitzung nach der Kommunalwahl, sprich durch den neuen
Gemeinderat.
Der Ausschuss spricht sich
mehrheitlich dafür aus, das Bewerbungsverfahren für das Dockgelände noch in
dieser Ratsperiode abzuschließen. Die jetzigen Ratsmitglieder sind mit der
Thematik vertraut und sollten jetzt auch die entsprechenden Beschlüsse fassen.
Weiter wird aus dem Ausschuss noch
einmal das Kriterium Nachhaltigkeit angesprochen. Nachhaltigkeit ist schwer
messbar und wird von jedem anders bewertet.
Verwaltungsseitig wird angemerkt,
dass sich Nachhaltigkeit z.B. in den Baumaterialien oder aber auch in der
Freiraumgestaltung wieder finden kann. Es sollte als offenes Kriterium in die
Bewertungsmatrix aufgenommen werden.
Auch aus dem Ausschuss heraus wird
die Ansicht vertreten, dass Nachhaltigkeit als offenes Kriterium in die
Bewertungsmatrix aufgenommen werden soll, da dieses langfristig eine Wirkung
auf die Gebäude und auch auf die Umwelt hat. Hier sollte die Kreativität der
Bieter/Investoren abgewartet werden.
Weiter wird noch mal die
Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung aus dem Ausschuss heraus angesprochen. Es ist
bei diesem Projekt ganz wichtig die Bürger in das Verfahren mit einzubinden.
Dies ist in dem hier vorgestellten Verfahren gut gelungen.
Verwaltungsseitig wird noch einmal
dargelegt, dass die Neugestaltung des Dockgeländes bereits lange Thema ist.
Zuerst war man im Gemeinderat und in der Verwaltung noch der Meinung, dass eine
Umnutzung nur mit einem Investor möglich ist.
Nur durch die mutige Entscheidung des Rates, das Dockgelände selbst
anzukaufen und zu vermarkten kann jetzt so gehandelt und dadurch die Gemeinde entscheidend nach
vorne gebracht werden.