Ein Bürger aus Augustfehn möchte gerne wissen, ob die Straßenführung auf dem Dockgelände noch geändert werden kann, wenn ein Investor für beide Grundstücke oder aber auch eine Bietergemeinschaft den Zuschlag erhält.

Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass das Bauleitplanverfahren parallel zu dem Ausschreibungsverfahren laufe und im Bebauungsplan auch der Straßenverlauf  festgelegt wird. Eine Änderung ist danach nur noch über die Änderung des Bebauungsplanes möglich.