Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt folgende Veränderungs­sperre als Satzung gemäß § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB).

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Zur Sicherung der Planung in dem Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung, wird eine Veränderungssperre beschlossen.

§ 2

Die Veränderungssperre gilt für das im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet.

§ 3

Während der Geltungsdauer dieser Veränderungssperre dürfen

  • Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

·         erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustim­mungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

§ 4

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von dieser Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Apen.

Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Bekanntmachung gerechnet außer Kraft.“

 


RH Mundt erklärt, dass die aktuelle Veränderungssperre bzgl. des Grundstücks  Flurstück 56/2 der Flur 16, Gemarkung Apen (ehemaliger Nettomarkt) zum 13.03.2021 ihre Gültigkeit verliert und durch den zu beschließenden Vorschlag verlängert werden soll.

 

RH Mundt bittet darum, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

RH Scheiwe merkt an, dass die Veränderungssperre auf dem ehemaligen Nettogelände auch die Chancen auf einen Lebensmittelmarkt auf dem Dockgelände erhöhen soll. RH Scheiwe kann mitteilen, dass ihm zugetragen wurde, keine allzu hohen Erwartungen auf einen Discounter/ Lebensmittelmarkt auf dem Dock Gelände zu haben, da die Kaufkraft auch durch ein Neubaugebiert nicht höher wird. Das Angebot ist bereits durch Edeka und Aldi ausgeschöpft. Des Weiteren sollten entsprechende Interessenten frei entscheiden können, welches Grundstück sie bevorzugen. Die Veränderungssperre sollte daher nochmal überdacht werden.

 

RH Albrecht erwidert, dass die Veränderungssperre jederzeit zurück genommen werden kann, es besteht durch sie aber der Vorteil, dass der Interessent immer Rücksprache mit der Verwaltung und dem Rat halten muss.

 

RH B. Meyer stimmt diesem zu und ergänzt, dass bei Vorlage eines guten Konzeptes die Gemeinde Apen mitgehen kann. Es besteht der Wunsch auf der Nordseite der Bahn einen Discounter/ Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Perspektivisch muss dieses Bedacht werden. RH B. Meyer stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

RH Orth erläutert, dass eine Veränderungssperre immer ungern beschlossen wird. Um die Entwicklung des Dock Geländes ein Stück zu beeinflussen, war die Veränderungssperre auf dem Grundstück des ehemaligen Netto-Marktes erforderlich. Die tatsächliche Entwicklung kann erst in den nächsten Jahren gesehen werden. Rat und Verwaltung wollen nichts verhindern, aber steuern.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

1

Enthaltung:

2