Sitzung: 23.03.2021 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: VO/787/2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt folgende Veränderungssperre als Satzung gemäß § 58 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 des
Baugesetzbuches (BauGB).
„§ 1
Zur Sicherung der Planung in dem
Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung, wird eine Veränderungssperre
beschlossen.
§ 2
Die Veränderungssperre gilt für das
im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet.
§ 3
Während der Geltungsdauer dieser
Veränderungssperre dürfen
- Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche
Anlagen nicht beseitigt werden;
·
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-,
zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
§ 4
Wenn überwiegende öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, kann von dieser Veränderungssperre eine Ausnahme
zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Apen.
Die Veränderungssperre tritt mit dem Tage ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren vom Tag der
Bekanntmachung gerechnet außer Kraft.“
RH Mundt erklärt, dass die aktuelle
Veränderungssperre bzgl. des Grundstücks
Flurstück 56/2 der Flur 16, Gemarkung Apen (ehemaliger Nettomarkt) zum
13.03.2021 ihre Gültigkeit verliert und durch den zu beschließenden Vorschlag
verlängert werden soll.
RH Mundt bittet darum, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen.
RH Scheiwe merkt an, dass die
Veränderungssperre auf dem ehemaligen Nettogelände auch die Chancen auf einen
Lebensmittelmarkt auf dem Dockgelände erhöhen soll. RH Scheiwe kann mitteilen,
dass ihm zugetragen wurde, keine allzu hohen Erwartungen auf einen Discounter/
Lebensmittelmarkt auf dem Dock Gelände zu haben, da die Kaufkraft auch durch
ein Neubaugebiert nicht höher wird. Das Angebot ist bereits durch Edeka und
Aldi ausgeschöpft. Des Weiteren sollten entsprechende Interessenten frei
entscheiden können, welches Grundstück sie bevorzugen. Die Veränderungssperre
sollte daher nochmal überdacht werden.
RH Albrecht erwidert, dass die
Veränderungssperre jederzeit zurück genommen werden kann, es besteht durch sie
aber der Vorteil, dass der Interessent immer Rücksprache mit der Verwaltung und
dem Rat halten muss.
RH B. Meyer stimmt diesem zu und
ergänzt, dass bei Vorlage eines guten Konzeptes die Gemeinde Apen mitgehen
kann. Es besteht der Wunsch auf der Nordseite der Bahn einen Discounter/
Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Perspektivisch muss dieses Bedacht werden. RH B.
Meyer stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
RH Orth erläutert, dass eine Veränderungssperre immer ungern beschlossen wird. Um die Entwicklung des Dock Geländes ein Stück zu beeinflussen, war die Veränderungssperre auf dem Grundstück des ehemaligen Netto-Marktes erforderlich. Die tatsächliche Entwicklung kann erst in den nächsten Jahren gesehen werden. Rat und Verwaltung wollen nichts verhindern, aber steuern.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
2 |