Sitzung: 23.03.2021 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/788/2021
Beschlussvorschlag:
Die Sozialstaffel für monatliche Elternbeiträge für das
kommende Kindergartenjahr 2021/2022 wird wie folgt festgelegt:
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Krippe |
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Stufe |
Sozialstaffel |
Sonder- öffnung je |
Krippengruppe |
Sonder- öffnung je |
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Einkommensstufe # |
angef. 1/2 Stunde |
7,5 Stunden |
5 Stunden |
angef. 1/2 Stunde |
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in € |
in € |
in € |
in € |
in € |
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1 |
bis 24.000,00 |
9,75 |
195,00 |
130,00 |
13,00 |
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2 |
24.000,01 - 30.000,00 |
12,25 |
243,00 |
162,00 |
16,20 |
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3 |
30.000,01 - 36.000,00 |
14,50 |
291,00 |
194,00 |
19,40 |
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4 |
36.000,01 - 42.000,00 |
17,00 |
340,50 |
227,00 |
22,70 |
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5 |
42.000,01 - 48.000,00 |
19,50 |
388,50 |
259,00 |
25,90 |
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6 |
ab 48.000,01 |
21,50 |
436,50 |
291,00 |
29,10 |
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# = Bereinigtes Bruttojahreseinkommen gem. § 2 Abs. 2 und §
40 a des Einkommensteuergesetzes abzüglich der jeweils gültigen
Kinderfreibeträge entsprechend dem Einkommensteuergesetz des Vorvorjahres (für
das Kindertagesstättenjahr 2021/2022 = Einkommensteuerbescheid 2019). Die
Eltern haben ihr Einkommen in Form einer Selbstveranlagung offen zu legen. Wer
dies nicht will, wird in die Höchststufe eingestuft.
Eltern, die nicht in der Gemeinde Apen leben, deren Kinder
jedoch eine gemeindliche Einrichtung besuchen, werden in die Höchststufe
(Regelgruppe bei 4 Stunden: 175,00 €, Integrationsgruppe bei 5 Stunden: 218,50
€, Ganztagsgruppe bei 9 Stunden: 393,50 €) eingestuft.
Für die Ganztagsgruppe ist die Teilnahme am Mittagessen
Pflicht. Das monatliche Essensgeld wird seitens der Kirchenverwaltung
entsprechend tatsächlicher Teilnahme erhoben.
Geschwisterermäßigung:
Bei einem gleichzeitigen Besuch der Kindertagesstätte von
mehreren Kindern einer Familie wird eine Geschwisterermäßigung gewährt. Die
Ermäßigung beträgt für das 2. Kind 50 %. Für das 3. und jedes weitere Kind 100
%. Die Geschwisterermäßigung gilt nicht, wenn das 1. Kind durch das Land
beitragsfrei gestellt ist.
Öffnungsklausel:
Sollte sich das Einkommen gegenüber dem
Einkommensteuerbescheid des Vorvorjahres um mehr als 20 % verringern, so gilt
das nachgewiesene geringere Einkommen als Berechnungsgrundlage. Bei
Einkommenserhöhungen erfolgt keine Änderung.
Weitere
Erläuterungen zum Ratsbeschluss:
Bei Geburten von Geschwisterkindern im laufendem
Kindertagesstättenjahr sind diese der Gemeinde Apen mitzuteilen, damit eine
evtl. Neuveranlagung des sozialgestaffelten Elternbeitrages erfolgen kann
RH T. Huber erklärt, dass seit dem Kindergartenjahr 2018/2019 für Kinder
von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung
Beitragsfreiheit besteht. Um das dadurch entstandene Defizit auszugleichen trat
am 01.01.2019 die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für die
Kindertagesbetreuung in Kraft. Wie bereits im Jugendausschuss am 24.02.2020
ausgeführt wurde, bewilligte das Land Niedersachsen der Gemeinde Apen einmalig
für die Kindergartenjahre 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 eine Summe in Höhe
von 23.072,95 €.
Weiter erhielt die Gemeinde Apen für den Zeitraum vom 01.08.2018 bis zum
31.07.2021 eine einmalige Billigkeitsleistung seitens des Landkreises Ammerland
in Höhe von 22.196,48 €.
Trotz der Beitragsfreiheit ist es das kommende Kindergartenjahr
2021/2022 erforderlich, als Handlungsgrundlage eine Sozialstaffel für die
Beitragsbemessung zu haben. Denn einerseits gilt die Beitragsfreiheit nicht für
den Besuch einer Krippe, andererseits ist für den Kindergartenbesuch über acht
Stunden hinaus ein Beitrag zu erheben.
Für die Einstufung des Elternbeitrages ist das regelmäßige Einkommen des
Vorvorjahres (für das Kindergartenjahr 2021/2022 also das Einkommen aus 2019)
zugrunde zu legen.
Vor dem Hintergrund, dass viele Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mit
Einkommenseinbußen zurechtkommen müssen, sollte keine Erhöhung der
Elternbeiträge gegenüber den Vorjahren vorgenommen werden.
RH T. Huber bittet darum, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.