Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBL S. 244) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 23.03.2021 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.630.400

65.000

0

18.695.400

ordentliche Aufwendungen

18.638.500

0

0

18.638.500

außerordentliche Erträge

17.600

0

0

17.600

außerordentliche Aufwendungen

25.000

0

0

25.000

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.376.400

65.000

0

17.441.400

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.562.900

0

0

16.562.900

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.273.300

0

0

2.273.300

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.185.400

65.000

0

6.250.400

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.500.000

0

0

3.500.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

545.000

0

0

545.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

23.149.700

65.000

0

23.214.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

23.293.300

65.000

0

23.358.300

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 850.000 Euro um 994.600 Euro erhöht und damit auf 1.844.600 Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 23.03.2021

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.

 

 


RH Orth erklärt, dass vor ein paar Monaten der Haushalt 2021 durch den Gemeinderat verabschiedet wurde. Durch die Möglichkeit Gewerbeflächen einzukaufen ist ein Nachtragshaushalt notwendig geworden.

 

KÄ Kock bezieht sich in seinen Ausführungen auf die Power-Point-Präsentation (Anlage 1).

 

RH Mundt merkt an, dass bei vielen die Frage aufkommt, ob es wirklich notwendig ist, so früh im Jahr einen Nachtragshaushalt aufzustellen – es ist notwendig. Die Gemeinde Apen setzt aktuell viele große Projekte und um diese Investitionen durchführen zu können benötigt die Gemeinde Einnahmen. Den größten Teil der Einnahmen erlangt die Gemeinde durch Gewerbe- und Grundstückssteuern. Das Gebiet an der A28 ist für Gewerbebetreibende ein sehr attraktiver Niederlassungsort. Umso wichtiger ist es, in dieses Gebiet zu investieren umso mehr Gewerbebetriebe in die Gemeinde Apen zu holen und die Einnahmen zu verbessern. Arbeitsplätze werden zudem ebenfalls geschaffen, was die Einkommenssteuer erhöht.

 

RH B. Meyer bedankt sich für die Ausführungen. Es ist sehr erfreulich, dass trotz der Corona-Pandemie die Steuereinnahmen stabil sind. Die Wirtschaft in der Gemeinde Apen wächst, trotz der schwierigen Situation. Durch diesen Wirtschaftswachstum ist eine Investition in das Gewerbegebiet erforderlich. Perspektivisch werden dadurch die Schulden der Gemeinde erhöht, aber der Gegenwert muss diesem gegenübergestellt werden. Die SPD befürwortet den Nachtragshaushalt. RH B. Meyer bittet um Geduld aller Interessenten.

 

RH Orth zeigt sich ebenfalls erfreut über die stabile Steuersituation. Die UWG hat dem Nachtrag bereits im Finanzausschuss zugestimmt. Es gibt Situationen in denen Zugegriffen werden muss und dies ist eine solche. Die UWG wird den Nachtrag uneingeschränkt unterstützen. Für die neue Ratsperiode wird es wichtig sein, die begonnenen Projekte zu Ende zu bringen und die Infrastruktur im Blick zu behalten. Die Schulden müssen wieder gesenkt werden. In der neuen Ratsperiode wird es viele Aufgaben zu bewältigen geben.

 

Ratsfrau (RF) Brand erklärt, dass der Nachtragshaushalt notwendig geworden ist, um einen neue Gewerbefläche zu finanzieren. Grundsätzlich steht die Gruppe Grüne/ Linke (GGL) diesem positiv gegenüber. Bedauerlicherweise wurde seinerzeit die Beratung dazu in den nichtöffentlichen Teil verlegt. Es wurden Argumente angebracht, die es der GGL unmöglich machen, dem Vorhaben zuzustimmen. Der Bitte, diesen Passus zu streichen, damit die GGL ihre Zustimmung aussprechen kann, wurde nicht entsprochen. Aus diesem Grund sieht die GGL sich gezwungen, den Nachtragshaushalt abzulehnen.

 

RH Orth erwidert, dass er kein Verständnis bei einer solch` wichtigen Entscheidung für die GGL aufbringen kann. Den Nachtrag abzulehnen, nur weil der Anschluss der A20 an die A28 als ein Argument erwähnt wird, ist nicht nachvollziehbar.

 

RH Albrecht gibt sich verständnisvoll für das Ansinnen von RH Orth, allerdings wurde seitens der GGL in mehreren Ausschüssen darauf hingewiesen. Die Grünen vertreten bundesweit ihre Meinung zu diesem Autobahnprojekt. Inhaltliche Diskussionen wurden seitens der GGL nicht gewünscht, es wurde lediglich darum gebeten, diesen Passus herauszustreichen. Der Bau der A20 ist sehr umweltschädlich und kein alleiniges Argument für den Ankauf des Gewerbegebietes.

 

RF Brand ergänzt, dass von Experten festgestellt wurde, dass es sich dabei um das umweltschädlichste Projekt seit langem handelt. Es berührt nicht direkt die Gemeinde Apen, aber die Grünen werden diesem Projekt keine Zustimmung erteilen.

 

BM Huber erwidert, dass es sich in seinen Augen um eine Scheindebatte handelt. Dem Wunsch die Vorlage zu ändern, konnte nicht entsprochen werden, da es bedeutet hätte, die Verwaltung hätte falsche Argumentationen aufgelistet. Es ist über den Beschluss abzustimmen, in der Vorlage werde lediglich die Sachlagen aufgeführt. Die Argumente gegen den Bau der A20 sind nachzuvollziehen, aber in diesem Zusammenhang handelt es sich um „Mumpitz“.

 

RH Albrecht kann nicht nachvollziehen, weshalb die Vorlage nicht geändert werden konnte. Es handelte sich um einen fehlerhaften Sitzungsablauf, da ein solch diskussionsbedürftiger Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil beraten wurde. Dies wurde angesprochen, aber nicht geändert. Daher lehnt die GGL diesen Beschluss ab.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

2

Enthaltung: