Sitzung: 23.03.2021 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: VO/791/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBL S. 244) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 23.03.2021 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.630.400 |
65.000 |
0 |
18.695.400 |
ordentliche Aufwendungen |
18.638.500 |
0 |
0 |
18.638.500 |
außerordentliche Erträge |
17.600 |
0 |
0 |
17.600 |
außerordentliche Aufwendungen |
25.000 |
0 |
0 |
25.000 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.376.400 |
65.000 |
0 |
17.441.400 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
16.562.900 |
0 |
0 |
16.562.900 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.273.300 |
0 |
0 |
2.273.300 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
6.185.400 |
65.000 |
0 |
6.250.400 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
3.500.000 |
0 |
0 |
3.500.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
545.000 |
0 |
0 |
545.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
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23.149.700 |
65.000 |
0 |
23.214.700 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
23.293.300 |
65.000 |
0 |
23.358.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von 850.000 Euro um 994.600 Euro erhöht und damit auf 1.844.600 Euro neu
festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 23.03.2021
Huber
(Bürgermeister)
Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.
RH Orth erklärt, dass vor ein paar
Monaten der Haushalt 2021 durch den Gemeinderat verabschiedet wurde. Durch die
Möglichkeit Gewerbeflächen einzukaufen ist ein Nachtragshaushalt notwendig
geworden.
KÄ Kock bezieht sich in seinen
Ausführungen auf die Power-Point-Präsentation (Anlage 1).
RH Mundt merkt an, dass bei vielen
die Frage aufkommt, ob es wirklich notwendig ist, so früh im Jahr einen
Nachtragshaushalt aufzustellen – es ist notwendig. Die Gemeinde Apen setzt
aktuell viele große Projekte und um diese Investitionen durchführen zu können
benötigt die Gemeinde Einnahmen. Den größten Teil der Einnahmen erlangt die
Gemeinde durch Gewerbe- und Grundstückssteuern. Das Gebiet an der A28 ist für
Gewerbebetreibende ein sehr attraktiver Niederlassungsort. Umso wichtiger ist
es, in dieses Gebiet zu investieren umso mehr Gewerbebetriebe in die Gemeinde
Apen zu holen und die Einnahmen zu verbessern. Arbeitsplätze werden zudem
ebenfalls geschaffen, was die Einkommenssteuer erhöht.
RH B. Meyer bedankt sich für die
Ausführungen. Es ist sehr erfreulich, dass trotz der Corona-Pandemie die
Steuereinnahmen stabil sind. Die Wirtschaft in der Gemeinde Apen wächst, trotz
der schwierigen Situation. Durch diesen Wirtschaftswachstum ist eine
Investition in das Gewerbegebiet erforderlich. Perspektivisch werden dadurch
die Schulden der Gemeinde erhöht, aber der Gegenwert muss diesem
gegenübergestellt werden. Die SPD befürwortet den Nachtragshaushalt. RH B.
Meyer bittet um Geduld aller Interessenten.
RH Orth zeigt sich ebenfalls
erfreut über die stabile Steuersituation. Die UWG hat dem Nachtrag bereits im
Finanzausschuss zugestimmt. Es gibt Situationen in denen Zugegriffen werden
muss und dies ist eine solche. Die UWG wird den Nachtrag uneingeschränkt
unterstützen. Für die neue Ratsperiode wird es wichtig sein, die begonnenen
Projekte zu Ende zu bringen und die Infrastruktur im Blick zu behalten. Die Schulden
müssen wieder gesenkt werden. In der neuen Ratsperiode wird es viele Aufgaben
zu bewältigen geben.
Ratsfrau (RF) Brand erklärt, dass
der Nachtragshaushalt notwendig geworden ist, um einen neue Gewerbefläche zu
finanzieren. Grundsätzlich steht die Gruppe Grüne/ Linke (GGL) diesem positiv
gegenüber. Bedauerlicherweise wurde seinerzeit die Beratung dazu in den
nichtöffentlichen Teil verlegt. Es wurden Argumente angebracht, die es der GGL
unmöglich machen, dem Vorhaben zuzustimmen. Der Bitte, diesen Passus zu
streichen, damit die GGL ihre Zustimmung aussprechen kann, wurde nicht
entsprochen. Aus diesem Grund sieht die GGL sich gezwungen, den
Nachtragshaushalt abzulehnen.
RH Orth erwidert, dass er kein
Verständnis bei einer solch` wichtigen Entscheidung für die GGL aufbringen
kann. Den Nachtrag abzulehnen, nur weil der Anschluss der A20 an die A28 als
ein Argument erwähnt wird, ist nicht nachvollziehbar.
RH Albrecht gibt sich
verständnisvoll für das Ansinnen von RH Orth, allerdings wurde seitens der GGL in
mehreren Ausschüssen darauf hingewiesen. Die Grünen vertreten bundesweit ihre
Meinung zu diesem Autobahnprojekt. Inhaltliche Diskussionen wurden seitens der
GGL nicht gewünscht, es wurde lediglich darum gebeten, diesen Passus
herauszustreichen. Der Bau der A20 ist sehr umweltschädlich und kein alleiniges
Argument für den Ankauf des Gewerbegebietes.
RF Brand ergänzt, dass von Experten
festgestellt wurde, dass es sich dabei um das umweltschädlichste Projekt seit
langem handelt. Es berührt nicht direkt die Gemeinde Apen, aber die Grünen
werden diesem Projekt keine Zustimmung erteilen.
BM Huber erwidert, dass es sich in
seinen Augen um eine Scheindebatte handelt. Dem Wunsch die Vorlage zu ändern,
konnte nicht entsprochen werden, da es bedeutet hätte, die Verwaltung hätte
falsche Argumentationen aufgelistet. Es ist über den Beschluss abzustimmen, in
der Vorlage werde lediglich die Sachlagen aufgeführt. Die Argumente gegen den
Bau der A20 sind nachzuvollziehen, aber in diesem Zusammenhang handelt es sich
um „Mumpitz“.
RH Albrecht kann nicht nachvollziehen, weshalb die Vorlage nicht geändert werden konnte. Es handelte sich um einen fehlerhaften Sitzungsablauf, da ein solch diskussionsbedürftiger Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil beraten wurde. Dies wurde angesprochen, aber nicht geändert. Daher lehnt die GGL diesen Beschluss ab.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
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