Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Gemeinde Apen für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2023 wird beschlossen.

 


BM Huber erläutert, dass zum 01.01.2011 das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in Kraft trat und damit auch die Verpflichtung, dass Dienststellen mit mindestens 50 Beschäftigten, einen Gleichstellungsplan erstellen müssen. Die Geltungsdauer eines Gleichstellungsplanes beträgt drei Jahre.

 

Der letzte Gleichstellungsplan der Gemeinde Apen wurde für die Jahre 2018 bis 2020 aufgestellt und ist somit für die Jahre 2021 bis 2023 fortzuschreiben.

 

Die 3. Fortschreibung des Gleichstellungsplanes wurde mit der Gleichstellungsbeauftragen, sowie dem Personalrat abgestimmt.