Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

1.      Satzung

zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen

 

 

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244) und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S 269), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) hat der Rat der Gemeinde Apen am 29.06.2021 folgende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Apen beschlossen:

 

Artikel I:

 

 

§ 6 Abs. 7:

Der Begriff „Satz 1“ wird gestrichen.

 

§ 6 Abs. 9:

Satz 2 wird hinter dem Begriff „Gemeindebrandmeister“ um den Begriff „zeitnah“ ergänzt. Satz 3 wird gestrichen.

 

§ 7 Abs. 2 :

In Satz 1 wird hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“  „/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.

 

§ 7 Abs. 3 wird gestrichen. Die nachfolgende Nummerierung der Absätze wird entsprechend angepasst.

 

§ 7 Abs. 5:

In Satz 1 wird hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“  „/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.

 

§ 9 Abs. 1 S. 1:

Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.

 

§ 9 Abs. 6 wird gestrichen.

 

§ 10 Abs. 1:

Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.

 

§ 13 Abs. 2 S. 2:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt.

 

§ 13 Abs. 3:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.

 

§ 13 Abs. 4:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.

 

§ 15:

Die Absatznummerierung beginnt statt mit Absatz 5 mit Absatz 1 und wird entsprechend fortlaufend nummeriert.

 

§ 18 wird gestrichen.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 


FBL Reinders stellt die Sachlage anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) dar.

 

AM Schmidt erklärt, dass der Beschlussvorschlag geringfügig geändert werden soll.

 

·         Die Änderung der § 6 Abs. 7 bis § 9 Abs.1 S.1 sind in Ordnung.

·         Wenn der § 9 Abs. 6 gestrichen wird, sollte auch der § 10 Abs. 4 gestrichen werden.

·         In § 13 sollte der Begriff „18 Jahre“ einheitlich durch „12 Jahre“ in den Abs. 2,3 und 4 ersetzt werden. Der ergänzende Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ sollte insofern abgeändert werden, dass der  Begriff 15 Jahre an 12 Jahre angepasst wird.

Die angestrebten Änderungen werden als sinnvoll angesehen. Er bittet um Zustimmung der Feuerwehren und um Verständnis der Ratsherren und Ratsfrauen sowie der Gemeindeverwaltung.

 

OrtsBM Delger erklärt, dass die angestrebten 15 Jahre in Besprechungen mit dem Gemeindekommando herausgearbeitet wurden. Durch die Hinzufügung des Halbsatzes wird man nicht automatisch Ehrengemeindebrandmeister bwz. Ehrenortsbrandmeister durch eine 12 jährige Funktion des Gemeindebrandmeisters bzw. Ortsbrandmeisters.  Durch die benötigten 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis bekommen die Ehrungen eine erhöhte Wertigkeit. 

Nach einer Sitzungsunterbrechung gibt BM Huber eine persönliche Erklärung zum Vorgehen des BM bei der Unterstützung des Ausschussvorsitzenden zur Findung eines Beschlussvorschlages ab.

 

AM Schmidt erwidert in einer persönlichen Erklärung dazu, dass der BM hier lediglich eine Rolle als Ausschussmitglied und neutrale Behördenleitung wahrzunehmen hat. Er vertritt die Auffassung, dass hier nicht Fraktionsvorsitzende gefragt sind sondern alle gleichberechtigten Ausschussmitglieder.

 

AM Conring möchte daran erinnern, dass hier ein gleichberechtigtes Miteinander gefragt ist. Sie findet es bedauerlich, wie hier an manchen Stellen geredet und agiert wird. Das sei abschreckend.

 

Nach einer kontroversen Diskussion über die Änderung des § 13 Abs. 3 und 4 stellt AM Bruns den Antrag, über den Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung so abzustimmen wie er von der Verwaltung vorgeschlagen wurde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

1

Enthaltung:

2