Die Verwaltung berichtet, das die Förderung vom ArL bewilligt wurde. Es wurde signalisiert, dass die Gemeinde Apen die Förderung in voller Höhe (200.000,00 €) erhält. Die Höhe der Eigenmittel beläuft sich auf 57.000,00 €. Ferner berichtet die Verwaltung, dass die Ausschreibungen der Arbeiten erfolgen darf, ohne dass es förderrechtliche Nachteile nach sich zieht (vorzeitiger Maßnahmenbeginn). Der Bewilligungsbescheid wird ausgestellt, wenn das Ergebnis der Ausschreibung feststeht. Die Arbeiten werden in Absprache mit dem Campingplatzbetreiber in 2 Abschnitten erfolgen. Die Maßnahme muss im Oktober beendet und final abgerechnet sein.

Aus dem Ausschuss kommt die Bemerkung, dass es wichtig ist, Drittmittel einzufordern und freut sich, dass der Schanzenweg nun ausgebaut wird.