Die Verwaltung berichtet, dass die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant, die Ortsdurchfahrt in Apen (L 821 – Hauptstraße) von der Kreuzung Hauptstraße/Ammerlandstraße/Aperberger Straße bis zur Kreuzung Hauptstraße/Altenkamp/Schützenstraße in diesem Jahr zu sanieren. Geplant ist die Fahrbahnerneuerung auf einem 1,5 Kilometer langen Abschnitt. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten in 2021 und 2022. Es ist während der Bauarbeiten mit erheblichen Verkehrseinschränkungen zu rechnen, eine Vollsperrung ist unerlässlich. Am 15.04.2021 findet im Rathaus ein Abstimmungsgespräch  mit der NLStBV, dem Landkreis Ammerland und der Straßenmeisterei statt, in dem festgelegt wird, mit welchem Abschnitt begonnen wird. Die Verwaltung prüft derzeit, ob der Regen- und Schmutzwasserkanal im Zuge der Arbeiten erneuert werden muss.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Ortsbürgerverein Apen e.V. und der Gewerbekreis Apen e.V. mit Schreiben vom 08.04.2021 einen Antrag auf Erneuerung der Straßenbeleuchtung sowie der Sanierung der Nebenanlagen gestellt hat. Die Verwaltung betont, dass sie sich sehr für eine Sanierung der Ortsdurchfahrt eingesetzt hat, diese Baumaßnahme nicht Teil der Gemeinde, sondern eine Maßnahme des Landes ist. Es wird die Frage gestellt, ob die Bushaltestelle am Viehmarktplatz ebenfalls saniert wird. Die Verwaltung erklärt, dass es dieses nicht Bestandteil der Maßnahme ist und separat betrachtet werden muss.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob der Radweg auf der rechten Seite (aus Apen kommend) saniert wird. Die Verwaltung erklärt, dass für den nördlichen Radweg (in diesem Fall rechts) die Gemeinde und den südlichen Radweg (asphaltiert) die Landesbehörde zuständig ist. Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob für die Sanierung des nördlichen Radweges Fördermittel beantragt werden können. Die Verwaltung merkt an, dass für Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm nicht genügend Veränderung stattfindet und es somit wahrscheinlich nicht für einen Förderantrag ausreicht. Um eine Förderung zu bekommen, muss etwas Neues entstehen bzw. sollte z.B. ein sozialer Treffpunkt im Vordergrund stehen. Die Chancen für die Förderung eines Rad-und Fußweges stehen daher schlecht.

Ein Ausschussmitglied schlägt vor, den Antrag von OBV und Gewerbekreis in den Verwaltungsausschuss zu geben, wenn das Ergebnis der Besprechung vorliegt.

 

Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass der Antrag in den Verwaltungsausschuss am 27.04.2021 gegeben wird.