Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Kastanienstraße in Variante 3, d. h.

Sanierung der Nebenanlage und der gesamten Straße

 

Für die zusätzlichen Kosten in Höhe von 216.967,72 EUR ist ein Nachtrag im Haushalt zu beantragen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachtrag in Höhe von 216.967,72 EUR zu beantragen und nach Genehmigung die Arbeiten umgehend auszuschreiben und zu beauftragen.

 


Herr Busch stellt die verschiedenen Varianten der Ausbaumöglichkeiten (Variante 1 Gehweg + 1 Meter Fahrbahn, Variante 2 nur Gehweg, Variante 3 Komplettausbau Straße und Gehweg) der Kastanienstraße vor. Grundlage der Kostenschätzung ist der Katasterauszug. In diesen Schätzungen sind keine Grunderwerbs- und Ablösebeträge sowie Kosten für Versorgungsleitungen und Kompensationsmaßnahmen enthalten. Einer aus dem Internet entnommenen Karte nach ist in diesem Bereich der Boden sehr lehmhaltig. Es wurde kein Bodengutachten erstellt und keine Bohrkerne der Straße entnommen, so dass ein Straßenaufbau nicht festgelegt werden kann und auch eine mögliche Entsorgung kein Bestandteil der Kostenschätzung ist. Berücksichtigt wurden lediglich für die Straße der Standartregelquerschnitt sowie eine jährliche Preissteigerung von derzeit 4 %.

Die Kostenschätzung für Variante1 liegt bei brutto 163.665,76 €, für Variante 2 bei brutto 147.380,61 € und für Variante 3 bei 354.687,83 €.  Die EWE wird sich bei einer Durchführung in der ersten Jahreshälfte 2021 mit dem Anschluss der Versorgungsleitungen an den Kosten mit ca. 13.300,00 € brutto beteiligen.

Im Sanierungsbereich ist derzeit die Entwässerung ein großes Problem. Es folgte bereits eine Teilsanierung.

Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass die Tendenz zu Variante 3 hingeht. Bei der Kastanienstraße handelt es sich um die Zufahrt zum neuen Baugebiet und auch zur Straße „Am Kanal“. Die Verwaltung berichtet, das von der NLG ein Zuschuss von brutto 77.500,00 € für die Anbindung an das Baugebiet vertraglich festgelegt ist und die EWE sich mit 13.300,00 € für die Verlegung einer 20 KV-Leitung beteiligt. Das Planungsbüro IST wurde beauftragt, eine Kostenschätzung für die Ausführung Variante 1 zu erstellen. Die Verwaltung hält es jedoch nicht für sinnvoll, nur einen 1 Meter breiten Streifen der Straße zu sanieren.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob eine Komplettsanierung finanziell möglich ist. Die Verwaltung berichtet, dass bereits 100.000,00 €  eingeplant und im Haushalt 2021 noch zur Verfügung stehen. Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass es nicht gewünscht wird, den gesamten Verkehr durch die Kastanienstraße zu leiten, ein kompletter Ausbau jedoch unweigerlich dazu führen würde. Die Gestaltung der Straße sollte daher so unattraktiv wie möglich für motorisierte Fahrzeuge sein.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie bereits Maßnahmen getroffen hat, den Verkehr über die Hengstforder Allee durch das neue Baugebiet zu leiten. Der Landkreis hat die Gemeinde jedoch aufgefordert hat, die Beschilderung, die nur nach dem Endausbau erfolgen darf, wieder zu entfernen. Die Verwaltung ist weiterhin bemüht alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer in verkehrsberuhigte Bereiche zu leiten.

Aus dem Ausschuss kommt der Vorschlag, die Straße schmaler zu gestalten und mit Buchten zu versehen, um einen Begegnungsverkehr zu vermeiden, bzw. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (ähnlich wie in der Siegwohrstraße) durch Pflasterung und Straßenbeete vorzunehmen. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass alle Möglichkeiten, den Verkehr zu beruhigen in Betracht gezogen und umgesetzt werden.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, nur den Fußweg zu sanieren. Herr Busch vom Planungsbüro erklärt, dass mittelfristig gesehen, die Straße komplett saniert werden muss. Der Ausschuss hält daher die Ausbauvariante 3 für sinnvoll.