Die Verwaltung berichtet aus der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 12.05.2020 wie folgt:

 

Zu TOP 8  - Männeken-Theater – Nutzung des Freibades

Erneute Behandlung unter TOP 8 der heutigen Sitzung.

Zu TOP 9 – Laufende Unterstützung des Männeken-Theaters

Dem Förderverein Männeken-Theater wird seit 2020 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 4.200,00 € ausgezahlt.

Zu TOP 10 – Sanierungsbedarf Sporthallen – Förderanträge

Der TV Apen hat Förderanträge für die Aufstockung des Vereinsgebäudes auf dem Sportplatz gestellt, die auch bewilligt wurden.

Auch für  Sanierung der Sporthalle Apen wurde kurzfristig ein Förderantrag gestellt. Dieser wurde jedoch im Herbst 2020 abgelehnt. Das Förderprogramm wird aber fortgesetzt und der Förderantrag kann erneut gestellt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2023 in Höhe von 3,23 Mio vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahme bei einer Förderung in Höhe von 2,90 Mio (90 %) möglich.

Zu TOP 11 – Antrag auf Erhöhung der finanziellen Förderung von Sportvereinen

Die Sportförderungsrichtlinien wurden zum 01.01.2021 entsprechend angepasst – von 2,50 € auf 4,00 € für Jugendliche unter 18. Jahre - und auf der Internetseite der Gemeinde Apen veröffentlicht.

Zu TOP 12 Bezuschussung des Weinfestes

Dem Gewerbekreis wurde mitgeteilt, dass kein Zuschuss gewährt werden kann, die Veranstaltung aber mit Manpower durch den Bauhof bzw. Gebäudedienst unterstützt wird.

TOP 13 – Freibadsaison 2020

Die eingeschränkte Freibadsaison startete am 30. Mai 2020. Es gab keine besonderen Vorkommnisse in der Saison. Das ausgearbeitete Hygienekonzept wurde gut umgesetzt. Der Eltern-Kind Bereich konnte aber nicht geöffnet werden. Das Ampelsystem auf der Internetseite der Gemeinde Apen erwies sich als hilfreich für Besucherinnen und Besucher.

TOP 14  -    Angebot der Gemeinde Apen für Inhaber der Niedersächsischen         Ehrenamtskarte, Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades

Die Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades wurde im Amtsblatt Nr. 20 für den Landkreis Ammerland vom 31. Juli 2020 veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Inhaber der Niedersächsischen Ehrenamtskarte erhalten seit dem 01.08.2020 auf den Einzeleintritt die Ermäßigung für Kinder und Jugendliche.

Weiter wird durch die Verwaltung des Sportstättenverwaltungsprogramm vorgestellt. Über dieses Programm werden seit 2019 die Hallenzeiten in den Sporthalle vergeben.