Die Verwaltung berichtet, dass Schotter- bzw. Steingärten immer häufiger kontrovers diskutiert werden. Bei der Thematik prallt grundrechtlich gewährter Eigentumsschutz auf Naturschutz. Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund empfiehlt den Kommunen, Bauwilligen mit Beratung und Förderung zur Seite zu stehen, in dem sie über Nachteile von Schotterflächen und Vorteile von Grünflächen aufklären. Weiterhin hat die Gemeinde die Möglichkeit, Schotterflächen und Steingärten in Kaufverträgen auszuschließen oder Verbote in den textlichen Festsetzungen eines B-Planes aufzunehmen.

Aus dem Ausschuss kommt der Hinweis, dass die Gemeinde einen sinnvollen Dialog mit den Bürger*innen ausdiskutieren und mit Fingerspitzengefühl handeln sollte. Ein weiteres AM erklärt, dass dieses Thema aufzeigt, wie weit die Gesellschaft auseinander klafft. Zeit (vor allem Freizeit) ist knapp und Schotter- und Steingärten machen wenig Arbeit, sehen jedoch nicht so schön aus. Blühstreifen sehen schön aus, machen hingegen viel Arbeit. Die Gemeinde ist in ihren Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Sie sollte möglichst Beratungen anbieten und keine Verbote aussprechen.

Die Verwaltung nimmt den Hinweis entgegen.