Sitzung: 11.05.2021 Arbeitskreis Demographische Entwickung und Förderprojekte
Herr Johannes
Alberding fragt an, ob die Gemeinde Apen bei Grundstücken mit baufälligen
Gebäuden ein Vorkaufsrecht erhält.
BM Huber erklärt,
dass ein Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht automatisch für die Gemeinde
besteht. Es kommt auf besondere Umstände an. Die Gemeinde muss belegen, dass
ein öffentliches Interesse vorhanden ist.