Herr Johannes Alberding fragt an, ob die Gemeinde Apen bei Grundstücken mit baufälligen Gebäuden ein Vorkaufsrecht erhält.

BM Huber erklärt, dass ein Vorkaufsrecht grundsätzlich nicht automatisch für die Gemeinde besteht. Es kommt auf besondere Umstände an. Die Gemeinde muss belegen, dass ein öffentliches Interesse vorhanden ist.