Die Beteiligung der Öffentlichkeit musste aufgrund eines formellen Fehlers für folgende Planungen wiederholt werden:

 

21. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Bebauungsplan Nr.140 der Gemeinde Apen – Apen, AMF-Erweiterung –

20. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Bebauungsplan Nr. 139 der Gemeinde Apen – Apen – Südlich der Großen Norderbäke -

15. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Bebauungsplan Nr. 135 der Gemeinde Apen – Augustfehn, ehemaliges Dockgelände –

14. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Apen – Apen, Gelände am Hafenbecken –

18. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und Bebauungsplan Nr. 138 der Gemeinde Apen – Augustfehn II, Sondergebiet Tagespflege –

 

Die erneute Auslegung hat heute, am 01.06.2021 begonnen und endet mit Ablauf des 30.06.2021. Im Zuge dessen wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange nochmals hierüber in Kenntnis gesetzt.

 

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, um welchen Formfehler es sich handelt.

Die Verwaltung erklärt, dass es ein Fehler in der Fristenberechnung gab. Die Auslegung muss mindestens eine Woche vor Beginn unter Angabe von Ort und Zugangsmöglichkeiten ortsüblich bekanntgegeben werden und darf erst am Tag nach dem Fristende erfolgen. Die Bekanntmachung erschien in der Nordwest-Zeitung an einem Samstag. Da Fristen nicht auf einen Sonntag enden dürfen, somit automatisch auf den nächsten Werktag fallen, hätte die Auslegung erst ab Dienstag für 30 Tage erfolgen dürfen. Alle Unterlagen wurden jedoch an dem Montag ausgelegt, wodurch sich die Bekanntmachungsfrist um einen Tag verkürzte. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, hat die Verwaltung nach den Hinweisen des Landkreis Ammerlands sich dazu entschlossen, die Unterlagen in den o.g. Verfahren erneut bekannt zu machen und auszulegen.