Sitzung: 29.06.2021 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: VO/735/2020
Beschlussvorschlag:
1.
Satzung
zur Änderung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr in der Gemeinde Apen
Aufgrund des § 10
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds.
GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds.
GVBl. S. 244) und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
(NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S 269), zuletzt geändert durch Art. 3
des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) hat der Rat der Gemeinde Apen am
29.06.2021 folgende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Apen
beschlossen:
Artikel I:
§ 6 Abs. 7:
Der Begriff „Satz
1“ wird gestrichen.
§ 6 Abs. 9:
Satz 2 wird hinter
dem Begriff „Gemeindebrandmeister“ um den Begriff „zeitnah“ ergänzt. Satz 3
wird gestrichen.
§ 7 Abs. 2 :
In Satz 1 wird
hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“
„/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.
§ 7 Abs. 3 wird
gestrichen. Die nachfolgende Nummerierung der Absätze wird entsprechend
angepasst.
§ 7 Abs. 5:
In Satz 1 wird
hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“
„/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.
§ 9 Abs. 1 S. 1:
Der Begriff „63.
Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.
§ 9 Abs. 6 wird
gestrichen.
§ 10 Abs. 1:
Der Begriff „63.
Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.
§ 13 Abs. 2 S. 2:
Der Begriff „ 18
Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt.
§ 13 Abs. 3:
Der Begriff „ 18
Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und
insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.
§ 13 Abs. 4:
Der Begriff „ 18
Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und
insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.
§ 15:
Die
Absatznummerierung beginnt statt mit Absatz 5 mit Absatz 1 und wird
entsprechend fortlaufend nummeriert.
§ 18 wird
gestrichen.
Artikel II:
Die Änderung tritt
am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ratsfrau (RF) Ehlers weist darauf hin, dass in der Feuerwehrsitzung über diverse Änderungen an der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen gesprochen wurde, sie bittet EGR Jürgens um weitere Ausführungen.
EGR Jürgens erklärt, dass Anpassungen erforderlich sind. Es geht hier zum einen Teil um redaktionelle Formulierungen sowie auch um Aspekte, die die Feuerwehr beschäftigen.
Angepasst werden soll u.a. die Verleihung der Ehrenbetitelung, diese war in der alten Satzung bereits vorhanden, in der neuen Satzung soll es eine veränderte Vorlaufzeit geben. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ehrenabteilung und die Verleihung der Ehrenbezeichnungen sollen gemäß Vorschlag des Gemeindekommandos den demographischen Änderungen angeglichen werden.
Des Weiteren wurde das Lebensalter aufgrund des demographischen Wandels im Zusammenhang mit dem Wechsel von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
21 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |