Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.       Satzung

zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen

 

 

Aufgrund des § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 15.07.2020 (Nds. GVBl. S. 244) und der §§ 1 und 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S 269), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) hat der Rat der Gemeinde Apen am 29.06.2021 folgende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Apen beschlossen:

 

Artikel I:

 

 

§ 6 Abs. 7:

Der Begriff „Satz 1“ wird gestrichen.

 

§ 6 Abs. 9:

Satz 2 wird hinter dem Begriff „Gemeindebrandmeister“ um den Begriff „zeitnah“ ergänzt. Satz 3 wird gestrichen.

 

§ 7 Abs. 2 :

In Satz 1 wird hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“  „/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.

 

§ 7 Abs. 3 wird gestrichen. Die nachfolgende Nummerierung der Absätze wird entsprechend angepasst.

 

§ 7 Abs. 5:

In Satz 1 wird hinter dem Begriff „Mitgliederversammlung“  „/Jahreshauptversammlung“ ergänzt.

 

§ 9 Abs. 1 S. 1:

Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.

 

§ 9 Abs. 6 wird gestrichen.

 

§ 10 Abs. 1:

Der Begriff „63. Lebensjahr“ wird durch „67. Lebensjahr“ ersetzt.

 

§ 13 Abs. 2 S. 2:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt.

 

§ 13 Abs. 3:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.

 

§ 13 Abs. 4:

Der Begriff „ 18 Jahre“ wird durch „12 Jahre“ ersetzt. Der Absatz wird um den Halbsatz „und insgesamt 15 Jahre im Ehrenbeamtenverhältnis tätig waren“ ergänzt.

 

§ 15:

Die Absatznummerierung beginnt statt mit Absatz 5 mit Absatz 1 und wird entsprechend fortlaufend nummeriert.

 

§ 18 wird gestrichen.

 

Artikel II:

 

Die Änderung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 


Ratsfrau (RF) Ehlers weist darauf hin, dass in der Feuerwehrsitzung über diverse Änderungen an der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Apen gesprochen wurde, sie bittet EGR Jürgens um weitere Ausführungen.

 

EGR Jürgens erklärt, dass Anpassungen erforderlich sind. Es geht hier zum einen Teil um redaktionelle Formulierungen sowie auch um Aspekte, die die Feuerwehr beschäftigen.

 

Angepasst werden soll u.a. die Verleihung der Ehrenbetitelung, diese war in der alten Satzung bereits vorhanden, in der neuen Satzung soll es eine veränderte Vorlaufzeit geben. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ehrenabteilung und die Verleihung der Ehrenbezeichnungen sollen gemäß Vorschlag des Gemeindekommandos den demographischen Änderungen angeglichen werden. 

 

Des Weiteren wurde das Lebensalter aufgrund des demographischen Wandels im Zusammenhang mit dem Wechsel von der Einsatzabteilung in die Altersabteilung auf das 67. Lebensjahr angehoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

0

Enthaltung:

1