Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2021 (Nds. GVBL S. 240) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 29.06.2021 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

18.695.400

1.656.900

71.000

20.281.300

ordentliche Aufwendungen

18.638.500

429.000

72.300

18.995.200

außerordentliche Erträge

17.600

26.500

0

44.100

außerordentliche Aufwendungen

25.000

50.000

0

75.000

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.441.400

1.674.900

71.000

19.045.300

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.562.900

479.000

43.100

16.998.800

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.273.300

8.500

0

2.281.800

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

6.250.400

1.154.500

0

7.404.900

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

3.500.000

0

23.000

3.477.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

545.000

0

2.000

543.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

23.214.700

1.683.400

94.000

24.804.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

23.358.300

1.633.500

45.100

24.946.700

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.500.000 Euro um 23.000 Euro vermindert und damit auf 3.477.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

 

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

Apen, den 29.06.2021

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

 

Das Investitionsprogramm wird in der dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.

 


RH Orth erklärt, dass zum zweiten Mal ein Nachtragshaushalt erforderlich ist. Im 1. Nachtragshaushalt ging es um eine Änderung, da Gewerbeflächen gekauft werden sollten. Er bittet Kämmerer Kock jetzt um Erläuterungen der Änderungen im 2. Nachtragshaushaltsplan 2021.

 

Kämmerer Kock stellt die Änderungen anhand der PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage) vor. Auch auf die Jahre 2022-2024 werden die Ergebnisse Auswirkungen haben, diese sind ebenfalls der Präsentation zu entnehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

21

Nein:

 

Enthaltung:

1