Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

  1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 04.07.2019.

 

  1. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 964.380,47 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 943.580,36 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 20.800,04 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 111.098,83 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

 

 


Verwaltungsangestellter (VA) Bohlsen stellt den Jahresabschluss 2016 anhand einer Power-Point Präsentation dar.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0