Sitzung: 12.07.2021 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2016 in der Fassung vom 04.07.2019.
- Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 964.380,47 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 943.580,36 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 20.800,04 € zugeführt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 111.098,83 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
Verwaltungsangestellter (VA) Bohlsen stellt den Jahresabschluss 2016 anhand einer Power-Point Präsentation dar.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |