Beschlussvorschlag:
1. Gem. § 129 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen den
Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2017 in der Fassung vom 12.05.2020.
2. Gem. § 123 (1) NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Apen, dass der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 903.638,62 € aufgeteilt wird. Der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird ein Betrag in Höhe von 883.104,31 € zugeführt. Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich wird ein Betrag in Höhe von 20.534,31 € zugeführt. Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 178.421,75 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
3. Der Rat der Gemeinde Apen erteilt dem Bürgermeister gem. § 129 (1) NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
Verwaltungsangestellter (VA) Bohlsen stellt den Jahresabschluss 2017, anhand einer Power-Point Präsentation vor.
BM Huber lobt die Kämmerei. Im Landkreis Ammerland ist die Gemeinde Apen bei der Aufholung der Jahresabschlüsse gut dabei.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |