Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen genehmigt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 – Gelände am Hafenbecken – in der der Niederschrift zur Ratssitzung am 20.07.2021 beigefügten Fassung.


RH Reil erklärt, dass beabsichtigt wird, dass Grundstück des ehemaligen Raiffeisengeländes in Apen für Neubauten von größeren Wohneinheiten zu nutzen. Das Grundstück soll einer Wohn- und Gewerbenutzung (Mischnutzung) zugeführt werden.

 

Es sollen sechs zweigeschossige Reihenhäuser mit insgesamt 30 Wohneinheiten und zwei Büroeinheiten, sowie drei eingeschossige Nebengebäude errichtet werden. Hinzu kommen die notwendigen Stellplatzanlagen mit mindestens 42 Stellplätzen. Weiter wurde geregelt, dass fünf Nistkästen für Halbhöhlenbrüter und drei Fledermauskästen angebracht werden.

 

Für dieses Projekt sind viele Auflagen zu erfüllen. So wird die Erschließung aus Richtung der Hauptstraße erfolgen. Als Abgrenzung an die Straße ist eine geeignete Zaunanlage oder eine Buchenhecke zu erstellen.

 

Um die bestehenden Eigentumsverhältnisse und Nutzungsrechte im Uferbereich des Hafenbeckens zu verdeutlichen werden hier entsprechende Hinweisschilder aufgestellt. Weiter ist der Zugang zum Gewässer dauerhaft gegen unbefugten Zutritt zu sichern.

 

Eine ordnungsgemäße Grundstücksentwässerung ist sicherzustellen, wobei keine Einleitung des Oberflächenwassers in das Hafenbecken erfolgen darf. Die Erschließung umfasst insbesondere die Freilegung der privaten Erschließungsflächen, die Herstellung einer ordnungsgemäßen Anbindung des Grundstückes an die Hauptstraße und die Nebenanlagen sowie den Anschluss an den Schmutzwasserkanal.

 

Vor der Baudurchführung muss eine Abstimmung mit der Wasseracht, der Gemeinde Apen und dem Fischereiverein erfolgen. Des Weiteren ist die Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren, um den Denkmalschutz für das Hafenbecken an sich gewährleisten zu können.

 

In Anbetracht der erheblichen Auflagen und den damit verbundenen Kosten, wird die Gemeindeverwaltung dem Investor die Kosten für die Kompensation in Höhe von ca. 9.000,00 € erlassen.

 

RH Scheiwe erklärt, dass die UWG dieses Vorhaben sehr begrüßt. Das Durchhaltevermögen des Vorhabenträgers wird sehr bewundert. Die UWG ist auch sehr erfreut darüber, dass die Wünsche des Fischereivereins ebenfalls aufgenommen wurden.

 

RF Brand betrachtet dieses Projekt eher kritisch, da es sich um kein schönes Wohnbaugrundstück handelt. Sie wird diesem Vorhaben nicht zustimmen. Sie spricht sich für eine alternative Nutzung aus, eine Minigolfanlage wäre ggf. schön. Das Durchhaltevermögen und die Bewerkstelligung der vielen Auflagen bewundert RF Brand dennoch.

 

RH T. Huber ist froh über dieses Projekt und die Entstehung eines ansprechenden Eingangsbereiches für den Ort Apen. RH T. Huber bedankt sich für dieses Durchhaltevermögen. Die SPD wird ihre Zustimmung aussprechen.

 

RH Dr. Habben erklärt, dass in den letzten 20 Jahren an dieser Stelle nichts passiert ist und das Ortsbild darunter litt. RH Dr. Habben ist dankbar, dass diesem Zustand nun Abhilfe geschaffen wird, denn es hätte auch ein anderes Grundstück genutzt werden können.

 

RH Hasselhorst stimmt mit dem Gesagtem überein. Dieser Neubau wird den Ort Apen verschönern und passt dort sehr gut hin. Mit dieser Wohnanlage wird neuer Wohnraum geschaffen, was sich positiv auf den Wohnungsmarkt ausübt.

 

RF Ehlers lebt seit über 50 Jahren in der Gemeinde Apen und diese Ecke am Hafenbecken war nie schön anzusehen. Umso erfreulicher ist es, dass hier eine solche Veränderung eintritt und somit ein weiterer Bereich im Ort Apen, neben dem neuen Mehrgenerationenplatz, verschönert wird. RF Ehlers glaubt nicht, dass dort sozialverträglicher Wohnraum entstehen wird, dieser muss noch geschaffen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

24

Nein:

1

Enthaltung:

 

 

 

GAR Rosendahl bittet in einer sogenannten juristischen Sekunde BM Huber den Durchführungsvertrag zu unterzeichnen, damit die Planung beginnen kann.