Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände Am Hafenbecken – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände Am Hafenbecken – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 14 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


RH Reil fasst die TOPs 9 und 10 zusammen.

 

Der Flächennutzungsplan zeigt in diesem Bereich ein Sonder-, Gewerbe- und  Mischgebiet auf. Ursprünglich sollte dieser Bereich ein reines Wohngebiet werden, da der Landkreis Ammerland allerding Bedenken äußerte wurde dieses entsprechend angepasst. Außerdem wurden zwei Wohnungen aus der Planung herausgenommen und zwei gewerbliche Nutzungseinheiten hineingenommen. Der OOWV wird vorhandene Leitungen entsprechend umlegen. Die Entwässerung wird über einen Stauraumkanal erfolgen. Kampfmittelrückstände sind nicht vorhanden und auch eine Lärm- und Geruchsbelästigung liegt nicht vor.

 

Aus den Reihen des Gemeinderates wird zu den TOPS 9 und 10 kein weiteres Wort gewünscht. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

24

Nein:

1

Enthaltung: