Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn I, Ehemaliges Dockgelände – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn I, Ehemaliges Dockgelände – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


RH Reil fasst die TOPS 11 und 12 zusammen.

 

Der Landkreis Ammerland sprach insbesondere im Hinblick auf Wohnbebauung auf dem Dockgelände Bedenken aus, die in einem gemeinsamen Gespräch geklärt wurden konnten. Dennoch wurden daraufhin die Flächen in ein Mischgebiet umgewandelt. Fast überall in dem Gebiet werden an die Baken Lärmschutzwände bzw. –wälle errichtet, da im Rahmen der Neuplanung die Bebauung näher herangerückt ist. Auch die notwendige Kennzeichnung des belasteten südlichen Bodenareals wurde, wie alle weiteren Hinweise, im B-Plan aufgenommen.

 

RH Orth erklärt, dass es sich bei der Beplanung der großen Fläche des Dockgeländes um viel Arbeit und einen langes Prozess handelte. Aber es ist ein tolles Projekt entstanden, bei dem Flächen für Gewerbe und Wohnen, sowie eine ÖPNV Anlage entstanden sind. Es handelt sich um einen Meilenstein für die Gemeinde Apen. Rat und Verwaltung haben eine tolle Leistung erbracht, welche auch im Landkreis positiv bedacht wurde. RH Orth freut sich auf die weitere Entwicklung des Geländes.

 

RF Brand wird dem Beschluss nicht zustimmen, da das Dockgelände und der kommende Kreisverkehr zusammenhängen. RF Brand hält den Kreisverkehr für überdimensional.

 

RH B. Meyer zeigt sich erfreut, über das gelungene Projekt. Es ging mit dem barrierefreien Ausbau des Augustfehner Bahnhofes los. Dies war der Anstoß für die Beplanung des Dockgeländes. Auch der Nahverkehr erhält dadurch eine erhebliche Chance und Aufwertung. Insbesondere für die Nord-Aper und Augustfehner wird aufgrund des direkten Übergangs vom Dock zum Bahnhof der Nah- und Fernverkehr angenehmer. Sie SPD wird ihre Zustimmung aussprechen.

 

RH Dr. Habben ergänzt, dass eine Ortschaft selten die Möglichkeit erhält, ein solches Gebiet neu zu gestallten. In den vorherigen Sitzungen des Verwaltungsausschusses wurde sich intensiv damit befasst und RH Dr. Habben zeigt sich sehr erfreut und wird dem Beschluss zustimmen.

 

 RH T. Huber erklärt ebenfalls seine Zustimmung. Es handelt sich um ein tolles Projekt, bei dem es möglich ist, durch Wohnen, Gewerbe und den ÖPNV ein brachliegendes Gebiet aufzuwerten.

 

RH Hasselhorst verdeutlicht, dass das ehemalige Dockgelände kein ansehnlicher Platz war, welcher sich mitten im Ort und direkt am Bahnhof befand. Jetzt hat die Gemeinde die Chance, etwas zu verwirklichen und der Region dadurch etwas Gutes zu tun. Das Dockgelände wird in der Region der Mittelpunkt des ÖPNV und der Bahnhof muss auch aufgrund dessen entsprechend umgebaut werden. Die Entwicklung des Docks ermöglicht Schülern*innen einen besseren Anschluss zu den Schulen, weist Räumlichkeiten für Geschäfte auf und schafft neuen Wohnraum. Dieses Projekt bildet lediglich Vorteile ab und Wertet den Ort Augustfehn erheblich auf.

 

RH Orth nimmt Bezug auf den Wortbeitrag von RF Brand und gibt an, dass bzgl. des Kreisverkehrs ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben und eine Verkehrszählung durchgeführt wurde. Das Planungsbüro hat den Kreisverkehr ganz klar empfohlen. Dieser sei zukunftsweisend und zukunftsfähig. Weiter ist ein Kreisverkehr ökologisch und ökonomisch. RH Orth ist verärgert darüber, aufgrund des Kreisverkehrs das Projekt „Dockgelände“ abzulehnen.

 

RH Albrecht erwidert, dass er dem Projekt „Dockgelände“ gerne zustimmen würde, aber der Kreisverkehr problematisch ist. Die Fußgänger und Radfahrer wurden bei der Planung nicht genügend bedacht. Der Kreisverkehr weist einen Radweg nur auf einer Seite auf. Die Planung des Kreisverkehrs wurde von Anfang an kritisiert. Die Dimension ist ungewiss. Des Weiteren wurde nur der Verkehr der Schulstraße und Bahnhofsstraße bedacht. Auch im Kreistag wurde auf die Probleme hingewiesen.

 

GAR Rosendahl liest dazu aus dem Gutachten „Verkehrsuntersuchung zur geplanten Nutzung des Dock-Geländes in Augustfehn zur Einbindung in die verkehrliche Gesamtsituation“ des Unternehmens Zacharias Verkehrsplanungen vor: „Betrachtet werden neben dem Kfz- und Schwerverkehr auch der

Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr

(ÖPNV).“ (Seite 4, 1. Aufgabenstellung, Absatz 8)

 

RH Dr. Habben bestätigt zudem, dass der Rad- und Fußgängerverkehr ebenfalls beleuchtet wurde. RH Dr. Habben war bei dem damaligem Gespräch mit anwesend.

 

RF Brand zeigt auf, dass keine verlässlichen Daten zur Größe des Kreisverkehrs gemacht wurden. Auf Nachfrage wurde ganz knapp geäußert, dass der Kreisverkehr plus Nebenanlagen einen Durchmesser von 100 Metern aufweisen wird. Somit Endet der Kreisverkehr genau an der Einmündung zum Parkplatz des Dockgeländes.

 

BM Huber fasst zusammen, dass das ganze Projekt 2013 angeschoben wurde, nachdem Minister Olaf Lies den Bahnhof in Augustfehn besichtigt hat. Der Bahnhof wird jetzt barrierefrei umgebaut. Das Land Niedersachsen investiert dabei sehr viel in den barrierefreien Ausbau. Parallel dazu verwirklicht die Gemeinde Apen das Projekt des Dockgeländes auf ca. 3 Hektar und investiert damit inklusive Förderungen 3,5 Millionen Euro. Im westlichen Teil des Grundstückes soll Wohnen möglich sein und im östlichen Teil Gewerbe. Dazu kommt im mittleren Teil, der ÖPNV Bereich. Dieser stellt nicht nur für die Bürger*innen eine Bereicherung dar, sondern für die gesamte Region. Mit diesem Vorhaben hat der Gemeinderat sehr viel Mut bewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

3

Enthaltung: