Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn II, Sondergebiet Tagespflege – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017) – Augustfehn II, Sondergebiet Tagespflege – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 18 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


RH Reil fasst die TOPS 13 und 14 zusammen.

 

Bei diesem Projekt handelt es sich um die Erweiterung der Tagespflege, sowie die Erweiterung des Bürogebäudes, der Stellflächen, der Wohnfläche und der Errichtung eines Gewächshauses. Der Landkreis Ammerland setzt das Gebiet als Sondergebiet fest und weist darauf hin, die Kompensationsmaßnahmen aus den Baugenehmigungen zu berücksichtigen. Alle weiteren Hinweise und Forderungen, der Ammerländer Wasseracht, der EWE Wasser, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wurden in den Bebauungsplan und die textliche Festsetzung eingearbeitet.

                                                                                                                                                                     

RH Scheiwe hat vor einiger Zeit die Diakonie Uplengen besucht und zeigt sich erfreut darüber, wenn eine solche Einrichtung ebenfalls in die Gemeinde Apen kommt. Die UWG wird diesem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

RH Albrecht erklärt, dass sich der demografische Wandel nicht aufhalten lässt und es daher umso wichtiger ist, etwas für die junge und alte Generation zu tun. Die Gruppe Grüne/ Linke wird ihre Zustimmung aussprechen.