Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich der Großen Norderbäke – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Südlich der Großen Norderbäke – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


RH Reil fasst die TOPS 15 und 16 zusammen.

 

Südlich der großen Norderbäke soll ein Baugebiet mit 21 Bauplätzen geschaffen werden. Der Landkreis Ammerland hat Hinweise zur Deichschutzzone gegeben und veranlasst, dass ein Risikovermerk für Hochwasserereignisse eingetragen werden soll.

Der Wendehammer muss für Abfallentsorgungsfahrzeuge um einen Meter auf 22 Meter vergrößert werden.

Neben Hinweisen zur Lärm- und Geruchsimmission, gab der Landkreis Ammerland an, dass eine denkmalrechtliche Genehmigung für Erdarbeiten eingeholt werden muss, da es sich um einen ehemaligen Mühlenstandort handelt. Des Weiteren darf pro Gebäude nur eine Wohneinheit entstehen. Aufgrund dessen, dass die Deichschutzzone falsch ausgewiesen wurde, muss das Gebäude, welches sich in dieser Zone befindet abgerissen werden. Die EWE Wasser fordert zudem, für die Abwasserentsorgung ein Pumpwerk.

Alle Hinwiese und Forderungen wurden in den Plan und die textlichen Festsetzungen eingearbeitet.

 

RH Mundt erklärt, dass die Baugebiete in Apen sich gut verkauft haben. Der Bedarf in Apen besteht. Das Verfahren hat sich hier etwas hingezogen, aber zukünftige Baupläne können nun so erfolgen. Apen ist damit sehr gut aufgestellt.

 

RF Ehlers stimmt diesem zu. 21 Bauplätze sind schnell vergeben und in Apen besteht ein großer Bedarf, daher muss das nächste Baugebiet schnell entstehen.

 

RH Janssen zeigt sich erfreut und erklärt, dass die SPD hinter dem Beschluss steht. Die Entwicklung in Apen gestaltet sich sehr gut.