Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, AMF-Erweiterung – vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, AMF-Erweiterung – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 20.07.2021 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017), bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 21 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


RH Reil fasst die TOPs 17 und 18 zusammen.

 

Durch die Firma AMF Bruns werden die Erweiterung der Produktionsflächen im östlichen Bereich und eine Erweiterungsfläche für Logistik im südlichen Bereich der Hauptstraße geplant. Alle Beteiligten wurden frühzeitig unterrichtet. Der Landkreis Ammerland gibt Hinweise zur Erschließung, da die geplanten Straßen nicht mehr öffentlich werden und die Zufahren damit als Privatzufahrten gelten. Weiter muss eine Bauverbotszone eingetragen werden. Der nördliche Bereich soll als Lagerfläche und der südliche Bereich für Stellplätze genutzt werden. Des Weiteren hat die Ammerländer Wasseracht Hinwiese zur Entwässerung gegeben, somit erfolgt diese im Südwesten durch eine Verrohrung und im südlichen Bereich über unterirdische Rückhaltung.

Nachdem der Landkreis Ammerland Bedenken bzgl. des Lärmschutzes aussprach, wurde die Lärmfestsetzung entsprechend geändert.

Alle Hinweise und Forderungen wurden in den Plan und die textlichen Festsetzungen eingearbeitet.

 

RH Dr. Habben zeigt anhand der Karte, dass die Querungsflächen sehr ausgereizt sind und vor diesem Hintergrund bedacht werden sollte, dass eventuell noch mehr Platz benötigt wird.

 

RH Albrecht erklärt, dass die Gemeinde Apen in der glücklichen Lage ist, dass ein Betrieb seine eigene Fläche ausbauen kann. Daher sollten keine Flächen weggenommen werden.

 

RH Hasselhorst begrüßt, dass der Betrieb sich Erweitert und Investiert. Es ist erfreulich, dass die andere Seite des Grundstücks ebenfalls genutzt wird. Das Gebiet nebenan sollte darüber hinaus weiter gesichert bleiben, damit sich das Unternehmen auch in Zukunft weiter entwickeln kann.

 

RH Orth zeigt sich erfreut über die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Dem Unternehmen wird so ermöglicht, sich weiter zu entwickeln.

 

RH Mundt ergänzt, dass es sich dabei um ein Familienunternehmen handelt, welches aus eigenen Mitteln Investitionen tätigt, die auch der Gemeinde zugute kommen. Dieses Unternehmen investiert zudem auch sehr viel in Nachhaltigkeit und produziert bspw. Strom durch Sonnenenergie selber. Diese Entwicklung sollte unterstützt werden.