Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Übergangsregelung gemäß § 63 (1) S. 2 KomHKVO, die §§ 45 (6) und 47 (2) GemHKVO über den 31.12.2016 hinaus anzuwenden, wird zugestimmt. Die Übergangsregelung soll für die Jahre 2017 – einschließlich 2018 in Anspruch genommen werden.


Kämmerer Kock stellt die Sachlage anhand der Power-Point-Präsentation (Anlage 1) vor.