Ein Zuschauer stellt eine Frage zu TOP 7. Er möchte wissen, warum über die gesamte Fläche als Gemeinbedarfsfläche ein Beschluss gefasst wurde.

Die Verwaltung antwortet, dass die Gemeinde den Plan nur zur planungsrechtlichen Absicherung aufgestellt hat. Ziel ist es, nicht ohne den Eigentümer zu planen. Die Gemeinde muss jedoch die Möglichkeit haben einen Bauantrag, der diese Fläche betrifft, zurückzustellen.

Der Einwohner stellt erneut eine Frage, ob mit diesem Beschluss der B-Plan bereits geändert ist.

Die Verwaltung erklärt erneut, dass hiermit das bauplanungsrechtliche Verfahren eröffnet wurde und damit die weitere Entwicklung der Fläche gesichert werden soll.

 

Eine weitere Frage betrifft das Dockgelände. Der Bürger möchte wissen, ob es bereits Pläne für den Turm gibt und wer die Mehrkosten bei dem Ausbau der Schulstraße und des Dockgeländes trägt.

Die Verwaltung berichtet, dass am 30.09.2021 um 17.00 Uhr in der Sporthalle der Janosch-Grundschule das 2. Bürgerbeteiligungsforum mit der Vorstellung der Bieter für die westlichen Flächen auf dem ehemaligen Dockgelände stattfinden wird.

Die Verwaltung berichtet daraufhin, das für entstehende Mehrkosten begründetet Nachträge gestellt werden müssen. Diese werden geprüft und dann auch ggfs. bezahlt. Im Bereich der Schulstraßenbaustelle hat es nur bei der Oberflächenentwässerung Mehrkosten gegeben, da die Südgeorgsfehner Straße mit eingebunden wurde.  

Weiter wird gefragt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schulstraße bei 30 Km/h bleibt.

Die Verwaltung antwortet, dass die 30er-Zone nur im Bereich der Schule bestehen bleibt, da nur dieses so straßenverkehrsrechtlich möglich ist und auch aus förderrechtlichen Gründen keine Ausweitung auf den gesamten Straßenverlauf erfolgen dürfe. Die Gemeinde Apen hat vor einigen Jahren als Erste eine Anordnung im Bereich von Schulen erhalten.