Ein Einwohner möchte wissen was passiert, wenn der Förderantrag für die Grüne Straße abgelehnt wird und welche Straße dann bei den Sanierungsplänen  „vorrückt“.

Die Verwaltung antwortet, dass ein Ausbau der Straße nur möglich ist, wenn die Förderung bewilligt wird. Bei einer Ablehnung wird das eingeplante Geld in Höhe von 400.000,00 € in das Haushaltjahr 2023 übertragen. Es wurde ein Förderantrag für die Zuwegung zum Familienzentrum in Augustfehn II und für die Grüne Straße in Apen gestellt. Zudem läuft eine Prüfung auf Fördermittel für die Klauhörner Straße.

 

Weiter wird von den Einwohnern der Artikel in der NWZ vom 30.09.2021über den Glasfaserausbau erwähnt. In diesem Zusammenhang wird (durch den Gewerbekreis Apen und Ortsbürgerverein Apen) ein Schriftstück mit Fragen zum Glasfaserausbau an die Verwaltung mit der Bitte übergeben, es an die Abgeordneten des Bundestages weiterzuleiten.  

Die Verwaltung nimmt das Schreiben entgegen, bittet jedoch darum, Land und Bund selbst auch zu kontaktieren.

Sie erklärt weiter, dass es sich bei den 3 Firmen um unterschiedliche Anbieter handelt. Deutsche Glasfaser und Glasfaser Nordwest bauen eigenwirtschaftlich aus, während der Ausbau durch Epcan öffentlich geförderter wird. Deutsche Glasfaser schließt erst Verträge und baut dann aus, Glasfaser Nordwest baut aus, ohne vorherigen Vertragsabschluss und Epcan baut öffentlich gefördert in den Regionen aus, wo die Versorgung mit Internet schlecht bis gar nicht vorhanden ist. Das Ziel ist, Glasfaser in jeden Haushalt zu bekommen.