Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


VA Stöhr stellt das Sonderförderprogramm Sirenen anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) dar.

 

Auf Nachfrage von AM Albrecht erklärt VA Stöhr, dass die Bestandssirenen nicht die technischen Voraussetzungen bieten, um im Rahnen der Förderrichtlinie überarbeitet zu werden.

 

BM Huber ergänzt, dass der Landkreis Ammerland sich aktiv mit Großschadenslage beschäftigen muss. Geeignete Konzepte, sowie funktionstüchtige Warnanlagen sind Grundvoraussetzung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Hierunter zählt u.a. auch die Instandhaltung der vorhandenen Sirenen.

 

Auf Nachfrage von AM Bruns berichtet EGR Jürgens, dass für die Beantragung der Fördermittel Standorte der Sirenen genannt werden mussten. Seitens der Gemeindeverwaltung wird angestrebt, Sirenen von privaten Flächen/Gebäuden auf öffentliche Standorte umzulegen.

 

GemBM Bollen fügt hinzu, dass bei der Wahl neuer Sirenenstandorte bedacht werden muss, dass sich die Signale der einzelnen Sirenen aus technischen Gründen nicht überschneiden dürfen