Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


BM Huber nimmt die Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren gem. §§ 60 i.V.m. 43 NKomVG vor.

 

Die Verpflichtung und Pflichtenbelehrung von Ratsfrau Helmers wird nachgeholt.