FBL Kock berichtet über den aktuellen Sachstand  und  Umsetzung des aktuellen Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht bezüglich der Nachzahlungs- und Erstattungszinsen zu verspätet festgesetzten Steuern.

 

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber zu einer Änderung der Zinshöhe, derzeit 6 % p. a., ab dem Festsetzungszeitraum 01.01.2019, bis zum 31.07.2022 auf.

 

Die Gemeindeverwaltung setzt derzeit keine Zinsen ab dem 01.01.2019 fest und wird dies nach Gesetzesentscheidung, bis spätestens 31.12.2022 nachholen.

 

FBL Kock berichtet, dass vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht ca. 110 Gewerbesteuerbescheide (Nachzahlungszinsen = 27.500 €) erlassen wurden, die nach Gesetzesentscheidung von Amts wegen geändert werden müssen.