Beschluss: zurückgestellt

Der Beschlussvorschlag wird zwecks Beratung in den Fraktionen zurückgestellt.

 


Herr Christen von OC Lichtplanung aus Diepholz stellt sich und das Unternehmen vor. Er beschäftigt sich seit 25 Jahren mit kommunaler Lichtplanung. Bei der Lichtplanung steht die Sicherheit und Sichtbarkeit im Vordergrund. Für die einzelnen Bereiche sind unterschiedlichen DIN-Normen vorgegeben. Für den zentralen Platz des ehemaligen Dockgeländes mit Bahnhofsvorplatz, Parkplätzen und den Zufahrten gilt DIN 13201 für Straßen- und Außenbeleuchtung und bei den Fußgängerüberwegen gilt DIN 67523.

 

Herr Christen stellt seinen Entwurf mit bedarfsgerechter Beleuchtung vor. Die Leuchtanlagen haben wenig Lichtemission oberhalb der Leuchte und sind mit warmweißer Beleuchtung ausgestattet, so dass auch eine Anziehung von Insekten reduziert wird. Jede Leuchte ist außerdem mit einer guten Farbwiedergabeeigenschaft ausgestattet und stellt eine hohe Gleichmäßigkeit der Ausleuchtung sicher.

 

Eine bedarfsgerechte Beleuchtung soll energetisch sinnvoll sein und eine Fläche gut ausleuchten. Für das Gelände wird mit einer Beleuchtungsstärke von 10 – 15 Lux gearbeitet. Die Leuchten „kommunizieren“ miteinander (Sensorik zur Personen- und Fahrzeugerkennung) und regeln nach Bedarf die Beleuchtung hoch bzw. wieder runter (automatische Anpassung des Beleuchtungsniveaus). Das Auge setzt diese Helligkeitsstufen so schnell um, dass das Gehirn den unterschiedlichen Helligkeitsgrad nicht wahrnimmt. Die Einsparung der Stromkosten durch bedarfsgerechte Beleuchtung liegt hier schätzungsweise bei 40 – 60 % (bei Kommunen mit ähnlichen Vorhaben).

 

Bei der Lichtgestaltung hat man die Möglichkeit, mit verschiedenen Bausteinen für eine bessere Raumwirkung zu arbeiten. Lichtpunkte setzt man beispielsweise an die Bushaltepunkte. Sie sind für Blinde geeignet, da diese „Punkte“ (5 Stück insgesamt pro Haltepunkt) minimal hoch sind und ertastet werden können. Der Aufbau erfolgt so, dass drei Punkte mit gleichem Abstand die Position des Busses anzeigen, in dem sich der Einstieg befindet. Es kann mit relativ einfachen Mitteln wie z.B. einer Bankunterleuchtung (sog. Lichtinseln),  einer Vegetationsbeleuchtung mit geringer Leistung und Projektionen an den Zugängen zu den Gleisen eine effektvolle Gestaltung erreicht werden. Diese Akzente tragen zu einer Attraktivität des Bahnhofumfeldes bei, bereiten einen angenehmen Empfang und steigern die Aufenthaltsqualität. 

 

Die Kostenschätzung für die funktionelle Grundbeleuchtung liegt bei ca.  167.500,00 Euro. Für die bedarfsgerechte Beleuchtung ist ein Aufpreis von ca. 30.500,00 Euro veranschlagt, der sich im Laufe der Jahre durch die Einsparung der Energiekosten wieder relativiert. Für die Elektroinstallation sind 30.000,00 Euro veranschlagt.

Für die einzelnen Bausteine sind folgende Kosten geschätzt worden:

 

8 x 5 Lichtpunkte

  13.500,00 Euro

3 x Bankunterleuchten

  17.500,00 Euro

5 x Vegetationsbeleuchtung auf dem Bahnhofsvorplatz

  13.500,00 Euro

2 x Projektionen an den Mastleuchten

    6.000,00 Euro

Daraus ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von   

278.500,00 Euro 

 

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, ob man ohne Bewegung (da die Leuchten auf Bewegung reagieren) im Dunkeln sitzt.

Herr Christen  verneint es. Die Lampen schalten sich ohne Bewegung nicht aus, sie fahren das Licht nur herunter. Eine gewisse Grundhelligkeit bleibt bestehen.

Weiter wird gefragt, wieviel weniger eine  Minimal-Beleuchtung (Grundbeleuchtung) ohne gestalterische Elemente kosten würde.

Herr Christen kann keine genauen Zahlen nennen, schätzt jedoch, dass die Grundbeleuchtung ca. 20 % weniger kosten würde.

Ein AM möchte wissen, wie hoch der tatsächliche Stromverbrauch der bedarfsgerechten Beleuchtung ist.

Auch hier kann Herr Christen keine genauen Zahlen nennen. Im Vergleich zu einer jetzigen „alten Beleuchtung“ reduziert sich der Stromverbrauch vermutlich um ca. 70 – 80 %. Er sagt zu, die Gesamtleistung nachzureichen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nachreichung der Stückzahlen und Anschlussleistung:

 

Funktionale Beleuchtung (69 Leuchtenköpfe)

1.981 W

Bushaltestellen Lichtpunkte (40 Leuchten)

     24 W

Bankunterleuchtung (3 Bänke x je 1 Lichtelement)

   150 W

Vegetationsanstrahlung (5 Bäume -10 Leuchten)

     77 W

Projektion ( 2 Projektoren)

     96 W

Gesamt

2.328 W

 

 

Der Ausschuss fragt weiter, ob das Beleuchtungskonzept für das gesamte Gebiet gilt und was die dunkle Fläche in dem Plan darstellen soll.

Herr Christen erläutert, dass bei der Planung das gesamte Gebiet des ehemaligen Dockgeländes erfasst wurde, die Leuchten an der Bahnseite mit 2 Leuchtköpfen ausgestattet werden, während die Leuchten am ZOB nur einen Leuchtkopf haben werden.

Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei der „dunklen“ Fläche auf dem Plangebiet um eine Erweiterungsfläche für P + R Plätze handelt, die ggfs. geschottert wird und wo keine Ausleuchtung vorgesehen ist.

Ein AM möchte wissen, wie wartungsintensiv die Technologie ist und ob alle 10 Jahre ein Austausch erfolgen muss.

Herr Christen berichtet, dass diese Technologie noch keine 10 Jahre existiert und somit keine Erfahrungswerte mitgeteilt werden können. Er erklärt jedoch, dass die bisher eingebauten Anlagen seit Jahren einwandfrei funktionieren. Dieses hängt auch mit der Ausstattung der Bewegungsmelder in den Leuchtköpfen zusammen. Diese sind mit einer Elektronik versehen und nicht wie in „normalen“ Bewegungsmeldern, mit Relaisstartern. Der Verschleiß relativiert sich somit. Die Leuchten sind zusätzlich mit einer Fehlerüberwachung ausgestattet, für die eine externe Anbindung möglich ist. Die Leuchten haben ebenso Erweiterungspotential.

Ein AM merkt an, dass seiner Meinung nach die Relation zwischen der Grundbeleuchtung und den Sonderelementen nicht passt.

Herr Christen antwortet, dass es sich auch bei der Grundbeleuchtung um hochwertige Produkte handelt, die nach Möglichkeit 20 Jahre und mehr halten sollen. Die Kosten für die Sonderelemente sind im Vergleich dazu jedoch wesentlich niedriger.

Aus dem Ausschuss wird die Frage gestellt, was mit einer Beleuchtung auf der Seite des Gleis 1 ist, wenn der Bus dort nicht mehr hält und ob eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn bezüglich der Gleisbeleuchtung erfolgt ist.

Die Verwaltung merkt an, dass die Gemeinde Apen sich eine Abstimmung auch in Bezug auf die durchgeführten Bauarbeiten gewünscht hätte. Dieses war aufgrund von Corona nicht möglich, eine weitere Einbindung der Gemeinde Apen durch die Deutsche Bahn wird voraussichtlich nicht erfolgen.

Der Busverkehr wird künftig nur noch über das Dockgelände erfolgen, eine Ausleuchtung der Gleise ist Sache der Deutschen Bahn, die bereits die vorgestellte bedarfsgerechte Beleuchtung verwendet.

Ein AM fragt erneut, ob es einen Richtwert für Standardbeleuchtung gibt.

Herr Christen erklärt, dass man keine Richtwerte angeben kann.

Die Verwaltung erläutert, dass in der Schulstraße bereits technische Leuchten aufgestellt wurden. Dieses Modell ist jedoch laut Herrn Christen nicht für das ehemalige Dockgelände geeignet.

Ein AM fragt, wo im Haushaltsplan die Kosten für diese Beleuchtung zu finden sind.

Die Verwaltung erklärt, dass der Haushaltsplan 2 große Investivposten vorsieht. Diese sind zum Einen der für das Dockgelände (3.179.000,00 Euro) und zum Anderen der für die Erschließung des Geländes (1,1 Mio Euro). 

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob die Möglichkeit einer Kompromisslösung besteht, z.B. erst eine Grundversorgung aufzustellen und später die Lichtgestaltungselemente einzubauen.

Herr Christen gibt zu bedenken, dass die Arbeiten in einem Arbeitsgang erfolgen sollten, da erstens die Kosten höher wären, wenn man die Arbeiten splittet und zweitens es keinen Sinn macht, nach einem oder zwei Jahren die vorhandene Pflasterung bzw. den Boden wieder aufzunehmen, um Kabel für die Lichtgestaltungselemente zu verlegen. 

Ein Ratsmitglied macht den Vorschlag, in den Fraktionen zu beraten was notwendig ist und auf was verzichtet werden kann.

Aus dem Ausschuss kommt die Frage, ob die Berechnung der Beleuchtung noch passt, wenn man die Lichtgestaltungselemente weglässt.

Herr Christen erklärt, dass es sich um Akzente handelt, die nicht in die Berechnung der Beleuchtung eingeflossen sind.

Auf Nachfrage der Verwaltung, erklärt Herr Christen, dass es sich bei der vorgestellten Variante bereits um die kostengünstigste Version handelt. Sie ist von sehr guter Qualität, jedoch nicht die zwischen 50 – 100 % teurere „Luxusausführung“.

Ein AM möchte wissen, ob es sich bei den Projektoren um Beamer handelt.

Herr Christen erklärt, dass die Projektion nicht über einen Beamer erfolgt, sondern mit einem sog. GOBO-Scheinwerfer auf die Fläche projiziert wird.

Aus dem Ausschuss wird der Antrag gestellt, den Beschluss zur Beratung in den Fraktionen zurückzustellen.

Die Verwaltung erläutert, dass die Kostendeckung vorhanden ist und eine Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschuss erfolgen muss.

Der Ausschuss erklärt, dass nichts dagegen spricht und stimmt dem Vorschlag, den Beschluss bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.12.2021 zwecks Beratung in den Fraktionen zurückzustellen, einstimmig zu.

Herr Christen bedankt sich für die Aufmerksamkeit und verabschiedet sich.