Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.01.2021 wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 9. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 besprochenen Änderungen.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 07.12.2021 beigefügten Kartenausschnitt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.

 


Die Verwaltung berichtet wie bereits unter TOP 8 mitgeteilt, dass fast alle Grundstückseigentümer im Bereich Stettiner Straße / Erfurter Straße / Hauptstraße einen Antrag gestellt haben, die nicht überbaubaren Flächen bebaubar zu machen. Auch hat der Vorhabenträger, wie ebenfalls in TOP 8 berichtet, stellt Bedingungen (Traufhöhe mind. 5,04 m und die Möglichkeit einer modernen Bauweise) an die Aufgabe des geplanten und durch Bauvorbescheid genehmigten Bauvorhabens.

Das Planungsbüro konnte alle Forderungen berücksichtigen und in den entsprechenden Plan umsetzen.

Frau Abel hat die besprochenen textlichen Änderungen in die Unterlagen eingearbeitet und der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 26.01.2021 wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 9. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 besprochenen Änderungen.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 07.12.2021 beigefügten Kartenausschnitt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südwestlich Augustfehn – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.