Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des  Bebauungsplans Nr. 143 – Apen, Südlich Osterende – mit einem allgemeinen Wohngebiet und einem Mischgebiet.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 07.12.2021 beigefügten Skizzen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Verwaltungsausschuss beschließt für den o.g. Bauleitplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Erschließungsträger einen Erschließungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen (Kostenlast, Zahlungspflicht Abwasserbeseitigungsbeitrag & Infrastrukturzuschlag, Art & Umfang der Erschließungsanlagen, evtl. notwendige Sanierungsmaßnahmen, Sicherheitsleistungen usw.) abzuschließen.

 

 


Die Verwaltung berichtet, dass zwei örtliche Investoren die besagte Fläche erworben und in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg einen Entwurf für eine mögliche Bauleitplanung erstellt haben.

Frau Abel vom besagten Planungsbüro erläutert, dass es sich hier um ein zweistufiges Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB handelt. Dieses Verfahren dauert länger, es ist jedoch kein Umweltbericht oder Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Die Erschließung der Grundstücke mit Ein- und Mehrfamilien- bzw. Doppelhäusern erfolgt über die Gemeindestraße Osterende. Geplant ist eine Beantragung der Verlegung der Ortsdurchfahrt, um die Grundstücke, die an der Kreisstraße K 121 liegen, mit einem größeren Bauteppich zu versehen und direkt anzuschließen. Die Größe der Grundstücke im Gebiet variieren in einer gesunden Mischung.

Zur Bahn hin ist ein Lärmschutz zu erstellen. Ein Schallschutzgutachten wird in Auftrag gegeben. Möglicherweise können die auf dem Gebiet vorhandenen Gehölze erhalten werden.

Es muss ein Entwässerungskonzept erstellt und abgewartet werden, ob das östlich geplante Regenrückhaltebecken (RRB) ausreichend ist. Jede Versiegelung bedeutet Kompensation, daher sind in den verschiedenen Gebieten auch unterschiedliche Grundflächenzahlen (GRZ) geplant.

Im Bereich der RRB muss ein Räumstreifen von 10 m vorgehalten werden.

Aus der Verwaltung wird die Frage gestellt, ob im Mischgebiet die offene Bauweise mit dem Dichtekonzept vereinbar ist, da die Gebäude eine Länge von 50 m haben dürfen.

Frau Abel erklärt, dass es in Mischgebieten kein Problem darstellt und zulässig ist.

Aus dem Ausschuss werden Bedenken geäußert, wie es sich mit den nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern verhält und ob eine derartige Planung für die Straße Osterende besteht.

Die Verwaltung äußert sich, dass dieses Problem bekannt ist und bereits über einen vernünftigen Fuß- und Radweg nachgedacht wird.

Ein Ratsmitglied möchte wissen, ob bei neueren Planungen die Straßen ohne Bordsteine gebaut werden.

Frau Abel erläutert, dass die Gestaltungen niveaugleich, also ohne Bordabsenkung, erfolgen.

Die Verwaltung merkt dazu an, dass auch in den verkehrsberuhigten Bereichen mit 30 Km/h-Zonen die Gestaltungen niveaugleich sind.

 

Die Verwaltung  teilt abschließend mit, dass in der Beschlussvorlage der Satz „Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Erschließungsträger einen Erschließungsvertrag mit städtebaulichen Regelungen (Kostenlast, Zahlungspflicht Abwasserbeseitigungsbeitrag & Infrastrukturzuschlag, Art & Umfang der Erschließungsanlagen, evtl. notwendige Sanierungsmaßnahmen, Sicherheitsleistungen usw.) abzuschließen.“ fehlt und ergänzt werden muss.

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung entsprechend geändert.